Unser Mitglied Zoe Luginsland hat bei der Expert*innenkommission zum Prostituiertenschutzgesetz eine unaufgeforderte Stellungnahme eingereicht. Diese ordnet Jakob Drobniks Habilitationsschrift „Nordisches Modell und Menschenhandel“ kritisch ein und weist auf erhebliche wissenschaftliche Mängel des Dokuments hin. Drobnik trat vor Kurzem auch auf dem Freiheit-Kongress von Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh), Mission Freedom u.a. im christlichen Tagungshaus „Schönblick“ auf, worüber wir hier berichten.
Wir veröffentlichen die Stellungnahme von Zoe hier.
zu: Jakob Drobniks „Nordisches Modell und Menschenhandel“
Jakob Drobniks Habilitationsschrift in der katholischen Theologie Nordisches Modell und Menschenhandel entstand unter der Betreuung von Professor Elke Mack an der Universität Erfurt. Es handelt sich um einen Rechtsvergleich zum Umgang mit Menschenhandel in Schweden, Norwegen und Frankreich unter Einbeziehung einer theologisch-ethischen Perspektive. Empirische Daten wurden nicht erhoben, es werden allerdings empirische Studien anderer Autor*innen diskutiert. Die Schrift wurde parallel zum Abschlussbericht: Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen im Juni 2025 veröffentlicht. Am Tag der Veröffentlichung des Abschlussberichts nahm das auftraggebende Ministerium nicht diesen, sondern Drobniks Habilitationsschrift entgegen. Dies verschaffte der Schrift einiges an Aufmerksamkeit. Die beiden sehr umfassenden Dokumente wurden wohl trotzdem wenig vollständig gelesen und viele entscheidenden Fragen, die in ihnen behandelt werden, wurden bislang wenig diskutiert:
Verfassungsrecht und Drobniks objektiver Begriff der Würde
Eine zentrale Position von Nordisches Modell und Menschenhandel ist sein objektiver Begriff der Würde. Diese Position baut auf dem Dokument Sexkauf – Eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution aus dem Jahr 2023 von Elke Mack und Ulrich Rommelfanger auf, an der auch bereits Jakob Drobnik mitwirkte. Die zentrale These der Untersuchung war es, dass im Bereich Sexarbeit/Prostitution durch den Gesetzgeber keine Freiwilligkeit angenommen werden sollte und dass die Situation von Sexarbeiter*innen/Prostituierten prinzipiell gegen die Menschenwürde verstoße (Mack & Rommelfanger 2023). In Nordisches Modell und Menschenhandel schlägt sich diese Position insbesondere in der These nieder, dass mit der aktuellen Rechtslage in Deutschland, aber auch etwa in Schweden „objektive Kriterien“ fehlen würden, um Opfer von Menschenhandel zu identifizieren (Drobnik 2025: 36). Er problematisiert, dass die Opferidentifizierung oft von der „subjektiven Wahrnehmung des Opfers determiniert“ (Ebd.: 233) sei. An anderer Stelle führt er weiter aus, dass „Merkmale von Opfereigenschaften“ festzulegen seien, die unabhängig „von der Freiwilligkeit, dem Wissen und der Zustimmung des Opfers“ und von „eventuellen Freiwilligkeits- und Selbstbestimmungsbehauptungen (…) losgelöst“ (Ebd.: 243) sein sollten. Drobnik schlägt dafür die folgenden Kriterien vor:
„1) direkte oder indirekte Fremdeinwirkung (-bestimmung) von Drittpersonen (Familienangehörige nicht ausgeschlossen)
2) ein persönliches (auch emotionales) und/oder wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gegenüber Drittpersonen
3) Handlungsunfähigkeit im Zielland (aufgrund fehlender Sprachkenntnisse und Kenntnisse des Rechtssystems; fehlende Mittel)
4) mangelnde Bewegungsfreiheit (Freiheit, den Ort des Verbleibes jederzeit beliebig wechseln zu können; (hat die Person einen Pass u.dgl.?)
5) mangelnde Erwerbsfreiheit (kann die betroffene Person eigenständig über ihre Berufswahl jederzeit frei entscheiden und ggf. jederzeit einer anderen Tätigkeit nachgehen?)
6) Selbstentwicklungskriterien (Teilnahme an Schulungen, Berufsentwicklungsprogrammen, Nutzung des Internets u.dgl.);
7) Hier empfiehlt sich auch, einen psychologischen Fragebogen zur Ermittlung der Opfereigenschaft zu erstellen, der wirtschaftliche Verhältnisse bis hin zu Abhängigkeitsverhältnissen überprüft.“ (Ebd.: 244)
Drobnik argumentiert hier unter den genannten Bedingungen für einen Umgang, der einer Entmündigung von Sexarbeiter*innen/Prostituierten gleichkommt. Dies steht im deutlichen Widerspruch zur gültigen Rechtslage über rechtliche Betreuungen von Volljährigen, wie sie in § 1814 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Hier wird eine Krankheit oder Behinderung vorausgesetzt (Absatz 1) und das Bestellen einer Betreuer*in gegen den Willen des Volljährigen ausgeschlossen (Absatz 2). Nur wenn Volljährige ihren Willen nicht kundtun können, ist eine Bestellung ausnahmsweise auch ohne Willensbekundung zulässig. Die von Drobnik offenbar angedachte Abschreibung eines freien Willens für Sexarbeitende nach dem von ihm angesprochenen Kriterien, wäre mit dem vermeintlichen Schutz der Menschenwürde nicht zu rechtfertigen, sondern würde im Gegenteil einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde bedeuten, die jedem Menschen zusichert, Subjekt und nicht Objekt staatlichen Handelns zu sein.
Wissenschaftliche Methodik, Dunkelfeld und Stigma
Drobnik vermutet ein zentrales Argument gegen die Einführung einer an den Erfahrungen von Schweden, Norwegen und Frankreich orientierten Gesetzeslage in Deutschland, in dem für diesen Fall mutmaßlich zu erwartenden Problem eines wachsenden Dunkelfelds, dass sich dem Zugriff von Wissenschaft und staatlicher Regulation entziehen könnte. Drobnik betrachtet das Argument als widerlegt, da ein „Sexkaufverbot den Strafverfolgungsbehörden erweiterte Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten bei einem bestehenden Anfangsverdacht der Prostitutionsausübung verschaffen würde“ (Ebd.: 42). Als Beleg dafür zitiert er anekdotisch die Darstellungen des pensionierten Kriminalkommissars Helmut Sporer über seine Methoden der Überwachung von Sexarbeiter*innen/Prostituierten über deren Werbe-Maßnahmen (Ebd.: 43). Außerdem meint er, dass es in Norwegen „keine Hinweise auf ein vergrößertes Dunkelfeld oder erhöhte Gewalt gegen Prostituierte“ gäbe (Ebd.: 138). Diese Argumentation ist in sich unplausibel. Auch wenn man den Strafverfolgungsbehörden erweiterte Überwachungsmittel zugestehen würde, könnte dies den Verlust an Daten nicht ausgleichen, den ein Ende der Registrierungspflicht und der wissenschaftlichen Datenerhebung über niedrigschwellige Beratungsstellen der akzeptierenden sozialen Arbeit mit sich bringen würde. Die Anwendung von Überwachungsmitteln wie Vorratsdatenspeicherung, der Chat-Kontrolle und KI-Erkennungstechnologien, die Drobnik vorschlägt (Ebd.: 240f) sind zudem höchst invasiv und gesellschaftlich kontrovers.
Drobnik selbst zitiert eine Studie zur Evaluation der Einführung der Kundenkriminalisierung in Frankreich, die umfassende Anzeichen für die Entstehung eines entsprechenden Dunkelfelds zu dokumentieren scheint (Ebd.: 175). Aufgrund der wissenschaftlich unseriösen Zitierweise Drobniks (Links ohne Seitenzahlen bei Zitaten und ohne Abrufdatum), lässt sich dies jedoch nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand verifizieren. Allgemein nehmen im Buch anekdotale Evidenz aus Zeitungsberichten und persönlichen Gesprächen einen unverhältnismäßigen Anteil gegenüber wissenschaftlichen Studien ein. Teils werden Zahlen mit falschen Belegen übernommen. Die Schätzung von Sexarbeiter*innen im Interview einer Studie „andra specificerade (others specified, Übersetzung ZL): “The majority (99%) are cis men.” (Jämställdhetsmyndigheten 2021: 68) wird verfälschend als „Gleichwohl konstituieren männliche Erwerber einen Anteil von über 96 %, wobei diverse Studien sogar Quoten von über 99 % dokumentieren.“ wiedergegeben (Drobnik 2025: 50). Aus einer anekdotalen Schätzung von Einzelpersonen, wird ein wissenschaftlicher Konsens fingiert.
Der stärker theoretisch orientierte wissenschaftliche Diskurs zu Fragen von Sexarbeitsfeindlichkeit, Professionalität in der Sozialen Arbeit und der Wirkweise des gesellschaftlichen Stigmas um Sexarbeit wird nicht rezipiert. Stigma wird ausschließlich als eine erstrebenswerte „Stigmatisierung der Freier“ (Ebd.: 49) und als Motiv der Aussageverweigerung (Ebd.: 101) thematisiert, während der Zusammenhang einer Stigmatisierung von Sexarbeiter*innen und Sexkäufer*innen in Missachtung gegenteiliger Evidenz (Vuolajärvi 2022) geleugnet wird. Die Evaluation hat gezeigt, dass bereits unter dem gegenwärtigen Gesetz 60,7% der Befragten heimlich arbeiten (Bartsch et al. 2025: 563). Die Frage, wie sich dies nach einer Verschärfung der Gesetzeslage verändern könnte wäre höchst relevant und es ist nicht nachvollziehbar, warum sie bei Drobnik außenvor gelassen wurde.
Konklusion
Jakob Drobniks Nordisches Modell und Menschenhandel stellt einen autoritären und verfassungsrechtlich zweifelhaften Gegenentwurf zur Studie zur Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes dar. Methodisch wird zu einem unangemessenen Grad auf anekdotale Evidenz abgestellt, während die Ergebnisse von Studien keine angemessene Beachtung finden. Der wissenschaftliche Diskurs wird selektiv rezipiert. Die Zitationsweise ist unwissenschaftlich und Zahlen werden zum Teil verfälscht. Während das Buch einen hilfreichen Überblick zu medialen Debatten und gesetzlichen Entwicklungen in Schweden, Norwegen und Frankreich bietet, ist seine Perspektive von deutlichen Biases geprägt und es fehlen wichtige Faktoren für eine Gesamtbewertung. Den Mitgliedern der Expert*innenkommission wäre dementsprechend zu empfehlen das Buch kritisch und im Bewusstsein seiner Biases zu rezipieren.
Literaturverzeichnis
Drobnik, Jakob (2025): Nordisches Modell und Menschenhandel.
Mack, Elke/ Ulrich Rommelfanger (2023): Sexkauf. Baden-Baden: Nomos.
Bartsch, Tillmann/ Robert Küster/ Laura Treskow/ Isabel Henningsmeier/ Joachim Renzikowski (2025): Abschlussbericht. Evaluation des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen.
Vuolajärvi, Niina (2022): Criminalising the Sex Buyer: Experiences from the Nordic Region. Policy Brief 06/2022.
Jämställdhetsmyndigheten (2021): Prostitution och Människohandel. Rapport 2021:23.
