Offener Brief zur geplanten Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe

(Bildquellen: ICF Movement; Stadt Karlsruhe). Wie bereits berichtet, beabsichtigt der Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe bereits am 19.06.2026 über die Anerkennung des International Christian Fellowship Karlsruhe e.V. (ICF Karlsruhe) als Träger der freien Jugendhilfe zu entscheiden.

Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Anerkennung des Vereins. In einem heute veröffentlichten Offenen Brief fordern wir, die Entscheidung zunächst zurückzustellen. Unseres Erachtens bleiben wesentliche Fragen zu den gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen, zur weltanschaulichen Ausrichtung des Vereins sowie zum Schutz der Rechte junger Menschen bislang ungeklärt.

Im Folgenden veröffentlichen wir den vollständigen Offenen Brief. Dieser kann auch hier heruntergeladen werden. Eine Pressemitteilung vom heutigen Tage findet sich hier.

Offener Brief
an die Stadtverwaltung der Stadt Karlsruhe
und die Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses

Geplante Anerkennung des International Christian Fellowship Karlsruhe e.V. als Träger der freien Jugendhilfe

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Melchien,
sehr geehrte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses,

mit Sorge verfolgen wir die geplante Anerkennung des International Christian Fellowship Karlsruhe e.V. (ICF Karlsruhe) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist mehr als ein formaler Verwaltungsakt. Sie ist gleichbedeutend mit einem Vertrauensvorschuss des Staates und setzt voraus, dass ein Träger dauerhaft Gewähr dafür bietet, die gesetzlichen Anforderungen der Kinder- und Jugendhilfe zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Achtung der Rechte junger Menschen, für fachliche Standards, für Schutz- und Beschwerdestrukturen sowie für eine Arbeit, die den Zielen des Grundgesetzes förderlich ist.

Vor diesem Hintergrund halten wir die geplante Anerkennung des International Christian Fellowship Karlsruhe e.V. (ICF Karlsruhe) gemäß § 75 SGB VIII für hoch problematisch und fordern den Jugendhilfeausschuss auf, die Beschlussfassung zurückzustellen, bis die Anerkennungsvoraussetzungen sorgfältig, öffentlich nachvollziehbar und unter Einbeziehung unabhängiger fachlicher Expertise geprüft wurden.

Das ehrenamtliche und unabhängige Recherchekollektiv FundiWatch beobachtet und dokumentiert Entwicklungen im Bereich des christlichen Fundamentalismus und dessen Auswirkungen auf Gesellschaft, Bildung, Soziale Arbeit und Menschenrechte. Ziel unserer Arbeit ist eine sachliche, quellenbasierte Aufklärung über christlich-fundamentalistische Strömungen und ihre gesellschaftliche Bedeutung.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um die Frage, ob religiöse oder christliche Organisationen grundsätzlich Träger der freien Jugendhilfe sein können. Dies ist selbstverständlich möglich und in Deutschland vielfach gelebte Praxis. Unsere Sorge richtet sich vielmehr auf die konkrete Frage, ob die ideologische Ausrichtung, das Selbstverständnis und die tatsächliche Tätigkeit des ICF Karlsruhe mit den Voraussetzungen einer Anerkennung vereinbar sind und ob die Verwaltung diese Fragen ausreichend geprüft hat.

An einer solchen Prüfung bestehen nach derzeitiger Sachlage erhebliche Zweifel. Der äußerst knapp gehaltenen Sitzungsvorlage ist nicht zu entnehmen, ob die einzelnen gesetzlichen Anforderungen unter Beachtung der vom KVJS für Baden-Württemberg bereitgestellten fachlichen Orientierung, insbesondere die „Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII“ der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden (AGOLJB) vom 07.09.2016 sowie der später hinzugekommenen Anforderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) hinreichend geprüft wurden.

Überraschend ist dies insbesondere vor dem Hintergrund erheblicher öffentlicher und langjähriger Kritik an der ideologischen Ausrichtung der ICF-Bewegung, die in der Vorlage nicht erkennbar berücksichtigt wird. Im Folgenden möchten wir unsere Sorgen näher begründen und damit eine rechtmäßige, sachliche und dem Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Entscheidung des Jugendhilfeausschusses unterstützen.

Wer ist das ICF Karlsruhe?

Das ICF Karlsruhe ist nicht nur eine lokale Freikirche, sondern Teil einer überregionalen, internationalen Bewegung mit gemeinsamer theologischer (Grund-)Ausrichtung und gemeinsamen geistlichen Konzepten.

Als ICF-Standort ist das ICF Karlsruhe Teil der internationalen evangelikal-charismatischen Kirchenbewegung ICF Movement mit Ursprung in Zürich. Die ICF-Bewegung umfasst zahlreiche Standorte im deutschsprachigen Raum und darüber hinaus. Die einzelnen Gemeinden verstehen sich nicht als voneinander unabhängige Organi-sationen, sondern als Teil einer gemeinsamen Bewegung („Movement“) mit gemeinsamen theologischen Grundlagen, Leitungsstrukturen, Schulungsangeboten, Konferenzen und einem regelmäßigen Austausch von Prediger*innen. Darüber hinaus ist ICF Karlsruhe selbst Träger weiterer Standorte. So werden auch die Standorte ICF Kraichgau, Rhein-Neckar und Südpfalz rechtlich über den Verein ICF Karlsruhe e.V. geführt.

Zu den prägenden Persönlichkeiten der Bewegung gehören insbesondere der ICF-Gründer Leo Bigger (ICF Zürich) sowie weitere einflussreiche Leiter wie Tobias Teichen (ICF München), die ebenfalls wiederholt das ICF Karlsruhe aufsuchten. Darüber hinaus treten weitere führende Vertreter der Bewegung regelmäßig standortübergreifend auf und prägen so die theologische Ausrichtung der einzelnen Gemeinden.

Das ICF Karlsruhe ist eng in diese Strukturen eingebunden. Das zeigt sich bereits auf der Webseite, die zahlreiche Verlinkungen auf die Seite des ICF-Movement enthält. Solche Vernetzungen zeigen sich auch auf gemeinsamen Events, für die auch das ICF Karlsruhe wirbt, wie beispielsweise der für Mai 2027 in Zürich geplante „ICF Conference“. Auf dieser sind neben den bereits erwähnten ICF-Pastoren weitere umstrittene Akteur*innen der evangelikalen Bewegung als Speaker angekündigt, wie beispielsweise der teils rechtspopulistisch auftretende Leiter des Augsburger Gebetshauses Johannes Hartl oder auch Dr. Stefan Vatter, auf dessen Konferenzen mit seinem „Apostolischen Konvent“ auch die rechtskatholische und im österreichischen Rechtsextremismusbericht des DÖW erwähnte österreichische Politikerin Gudrun Kugler auftritt.

Geleitet wird das ICF Karlsruhe durch das Ehepaar Steffen und Sybille Beck. Steffen Beck ist zugleich Co-Vorsitzender der Evangelischen Allianz Karlsruhe, der Ortsallianz des evangelikalen Netzwerks Evangelische Allianz Deutschland (EAD). Sybille Beck leitet den Verein Kinder und Jugend Arche Karlsruhe e.V., der ebenfalls eng mit dem ICF Karlsruhe verbunden ist und seinen Sitz an derselben Adresse hat. Aus diversen Predigten zum Thema Sexualität ergibt sich deutlich eine radikal konservative und heteronormative Sexualethik. Sybille Beck vertritt öffentlich die Auffassung, Scheidung in der Ehe solle grundsätzlich „keine Option“ sein und berichtet davon, wie Gott sie von „dämonischen Belastungen“ geheilt habe.

Das ICF Karlsruhe versteht sich ausdrücklich als Kirche und missionarische Glaubensgemeinschaft. Laut Verwaltungsvorlage gehören gemäß Satzung unter anderem die Verbreitung der biblischen Botschaft, missionarische Veranstaltungen, christliche Seelsorge und Schulungen zum christlichen Leben zu den Vereinszwecken. Die Kinder- und Jugendarbeit wird auf der Webseite des ICF Karlsruhe ausdrücklich mit dem Ziel verbunden, Kinder und Jugendliche an den christlichen Glauben heranzuführen und sie in ihrer Beziehung zu Jesus Christus zu fördern. „ICF Kids“ richtet sich an Kinder von 0 bis 15 Jahren; Ziel ist ausdrücklich, dass Kinder „Jesus Christus als ihren besten Freund kennenlernen“. Auch Kleinkinder sollen einen „Schöpfergott“ und „Vater im Himmel“ kennenlernen. Zudem ist auf der Seite eine Broschüre zum Thema „Mit Kindern über Sexualität reden“ des Vereins Weißes Kreuz verlinkt – eines evangelikalen Beratungswerks, das homosexuelle Beziehungen theologisch nicht als gleichwertig zur Ehe zwischen Mann und Frau anerkennt und eine konservative Sexualethik vertritt. „ICF Youth“ richtet sich an 13- bis 19-Jährige; Ziel ist, „Jesus ähnlicher“ zu werden, Gott zu erleben, das eigene Umfeld positiv zu beeinflussen und Bibel/Inputs/Worship zu haben.

Für Personen ab 14 Jahren bietet ICF Karlsruhe das Seminar „Gottes Stimme hören“ mit Prophetie, hörendem Gebet und praktischen Übungen an. Paarangebote beschreibt ICF Karlsruhe ausdrücklich als Suche nach dem „Platz als Mann und Frau“ und formuliert: „Gott hat die Ehe zwischen Mann und Frau … geschaffen“.

Vor diesem Hintergrund stellt sich unseres Erachtens die Frage, ob die Kinder- und Jugendarbeit des ICF Karlsruhe überhaupt einen eigenständigen Schwerpunkt der Vereinstätigkeit bildet oder ob sie überwiegend Bestandteil der kirchlichen und missionarischen Arbeit der Gemeinde ist. Gerade diese Abgrenzung ist für eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII wesentlich.

Ergänzend sei auf die Veröffentlichungen des Bayerischen Landesjugendamts zu Gefährdungen des Kindeswohls in konfliktträchtigen religiösen / weltanschaulichen Gruppen hingewiesen, die sich teils auch ausdrücklich mit (christlich-)fundamentalistischen Ideologien befassen. Solche Hinweise machen eine vertiefte Prüfung nicht entbehrlich, sondern umso notwendiger – wofür im Übrigen die erst kürzlich erfolgte behördliche Schließung eines Kinder- und Jugendheims einer christlich-fundamentalistischen Organisation im Allgäu aufgrund des Verdachts kindeswohlgefährdender Erziehungsmethoden ein mahnendes Beispiel sein dürfte.

Kritik an der ICF-Bewegung und Stellungnahmen von Fachstellen

Die ICF-Bewegung ist seit vielen Jahren Gegenstand religionswissenschaftlicher Beobachtung sowie der Auseinandersetzung durch Fach- und Beratungsstellen zu religiösen Gemeinschaften. Wiederholt wurden Kritikpunkte ehemaliger Mitglieder und externer Fachleute dokumentiert. Diese betreffen unter anderem Fragen des Umgangs mit Autorität und Macht, Gruppenbindung, religiösem Anpassungsdruck, Geschlechterrollen sowie den Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Auch die Schweizer Fachstelle InfoSekta hat sich wiederholt mit der ICF-Bewegung befasst. In Veröffentlichungen der Fachstelle sowie in öffentlichen Stellungnahmen werden unter anderem ein ausgeprägtes Schwarz-Weiß-Denken sowie Berichte ehemaliger Mitglieder über sozialen und religiösen Anpassungsdruck und eine strikte „Purity Culture“ (Keuschheitskultur) thematisiert. Zusammenfassend hält InfoSekta in einer Stellungnahme fest:

„Bei näherer Betrachtung der ICF zeigt sich, dass hinter der glitzernden und gewinnenden Oberfläche eine problematische Gruppe steht, die mittels einer dualistisch angelegten Lehre und subtilen Druckmitteln die Gläubigen an sich bindet.“

Das ICF Karlsruhe versteht sich primär als Kirche

Das ICF Karlsruhe beschreibt sich selbst als evangelische Freikirche und Teil der internationalen ICF-Kirchenbewegung.

Laut Verwaltungsvorlage umfassen die Satzungszwecke unter anderem:

  • die Verbreitung der biblischen Botschaft,
  • missionarische Veranstaltungen,
  • christliche Seelsorge,
  • Schulungen zum christlichen Leben.

Auch die Kinder- und Jugendarbeit wird ausdrücklich mit dem Ziel verbunden, Kinder und Jugendliche an den christlichen Glauben und dessen Weiterverbreitung heranzuführen.

Damit geht es nicht lediglich um eine wertgebundene pädagogische Arbeit, sondern um die Frage, ob Jugendhilfe hier eigenständiger Vereinszweck oder Bestandteil kirchlicher Missions- und Gemeindearbeit ist. Nach Ziffer 2.1.5 der bereits erwähnten AGOLJB-Grundsätze können Vereinigungen, „die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen“, nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Diese Grundsätze sind keine Rechtsnorm, werden jedoch vom KVJS als fachliche Orientierung für Anerkennungsverfahren in Baden-Württemberg bereitgestellt. Gerade bei einem Verein, der sich selbst in erster Linie als Kirche versteht und auch seine Jugendarbeit in erster Linie religiös-missionarisch ausrichtet, hätte diese Frage unseres Erachtens einer besonders sorgfältigen und nachvollziehbaren Prüfung bedurft.

Konservative Sexualethik und Umgang mit Vielfalt

ICF Karlsruhe vertritt öffentlich ein Eheverständnis, wonach die Ehe von Gott als Verbindung zwischen Mann und Frau geschaffen wurde.

Zugleich ist die Gemeinde in internationale evangelikal-charismatische Netzwerke eingebunden, in denen vielfach konservative Positionen zu Geschlechterrollen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt vertreten werden.

Zu den bei ICF Karlsruhe aufgetretenen Referent*innen gehören unter anderem umstrittene Evangelikale wie beispielsweise:

  • Leo Bigger (ICF Zürich),
  • Tobias Teichen (ICF München),
  • Jana Hochhalter aka „Jana Highholder“ (u.a. liebezurbibel),
  • Johannes Hartl (u.a. Gebetshaus Augsburg),
  • Maria Prean (österreichische Missionarin)
  • u.v.m.

Darüber hinaus bestehen weitere Zusammenarbeiten und Verbindungen auch mit Akteur*innen aus dem US-Evangelikalen Umfeld. So trat 2019 das „Ministry Team“ der kalifornischen Trump-nahen Bethel Church in der ICF Karlsruhe auf. Ein Auftritt des Leiters Bill Johnson der Bethel Church 2024 auf der UNUM24 in München sorgte für erhebliche Kritik (weitere Infos zur UNUM24, die auch vom ICF München unterstützt wurde, auch hier).

Mehrere dieser Personen haben sich öffentlich ablehnend gegenüber queeren Lebensweisen, modernen Genderkonzepten oder gleichgeschlechtlichen Beziehungen geäußert oder stehen für Milieus, in denen entsprechende Positionen verbreitet sind. Dies begründet keine automatische Gleichsetzung mit sämtlichen Positionen des ICF Karlsruhe. Es verdeutlicht jedoch, in welchem theologischen und weltanschaulichen Umfeld sich die Gemeinde bewegt.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Frage angebracht, wie ICF Karlsruhe die Rechte und Bedürfnisse queerer Jugendlicher berücksichtigt und welche konkreten Konzepte bestehen, um Vielfalt, Diskriminierungsfreiheit, sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz vulnerabler junger Menschen zu gewährleisten.

Problematische Beratungs- und Seelsorgeangebote

Das ICF Karlsruhe bietet neben klassischer Gemeindearbeit auch spirituelle Beratungs- und Seelsorgeangebote an, darunter:

  • SOZO,
  • Healing Rooms,
  • hörendes Gebet,
  • prophetische Praxis.

Diese Angebote beruhen auf der Vorstellung übernatürlicher, auch dämonischer Mächte und werden von verschiedenen Fachstellen und kirchlichen Beratungsstellen kritisch diskutiert, da sie sich außerhalb professioneller psychologischer, sozialpädagogischer und seelsorgerlicher Standards bewegen.

Der „SOZO“-Befreiungsdienst stammt aus der bereits erwähnten Bethel Church und wird von international als innerer Heilungs- und Befreiungsdienst verbreitet. Der Dienst bewegt sich außerhalb professioneller psychologischer, sozialpädagogischer und seelsorgerlicher Standards und wird auch innerkirchlich, wie beispielsweise durch die EZW, kritisiert. In Deutschland wird der Dienst über den Bethel SOZO Deutschland e.V. bundesweit vertrieben. Internationale Leiterin ist die zur Bethel Church gehörende Dawna de Silva.

Aus der internationalen Webseite von De Silva geht hervor, dass der „Befreiungsdienst“ im Modell der „Vier Türen“ auch zur „Befreiung von der Sünde der Homosexualität“, also eine Veränderung bzw. Unterdrückung der sexuellen Orientierung angewendet wird. Die verschiedenen „Türen“ stehen demnach für verschiedene Sündenbereiche, wobei zu den sexuellen Sünden neben beispielsweise Ehebruch und Vergewaltigung auch Homosexualität gehören soll. In Deutschland sind auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung gerichtete Praktiken bei Minderjährigen sowie die Bewerbung entsprechender Angebote nach dem Konversionsbehandlungsschutzgesetz verboten. So wundert es nicht, dass die explizite Erwähnung dieses „Einsatzgebietes“ auf deutschen Webseiten nicht erwähnt wird, das sogenannte „Modell der vier Türen“ aber durchaus.

Vorkommnisse von Konversionsbehandlungen in der ICF sind in der PULS-Doku „Inside Freikirche ICF“ in der ICF Augsburg dokumentiert: An einem Journalisten, der sich dort als homosexuell empfindend ausgab, wurde eine Art „Exorzismus“ durchgeführt, um ihn von Dämonen zu befreien.

Für ein Anerkennungsverfahren nach § 75 SGB VIII stellt sich daher die Frage, ob die Verwaltung geprüft hat, welche Rolle solche Angebote im Umfeld der Kinder- und Jugendarbeit spielen und wie junge Menschen auch vor geistlichem Druck, Grenzüberschreitungen, einer Vermischung von Seelsorge und Beratung und verbotenen Konversionsbehandlungen geschützt werden.

Dualistisches und antipluralistisches Weltbild

Im Hinblick auf die Anerkennungsvoraussetzung des § 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ist zudem die gesellschaftspolitische Ausrichtung des ICF Movement relevant. Danach muss ein Träger Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob im Umfeld des ICF verbreitete theologische und gesellschaftspolitische Konzepte mit Pluralismus, Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und den Rechten junger Menschen vereinbar sind.

Besondere Bedeutung hat insoweit eine u.a. in Bezug genommenen Vision eines sogenannten „Seven Mountain Mandate“. Demnach seien Christ*innen berufen, die zentralen Gesellschaftsbereiche Regierung, Medien, Wirtschaft, Bildung, Kunst & Unterhaltung, Familie und Religion zu transformieren um auf diese Weise das „Reich Gottes“ auf der Erde auszubreiten. Leo Bigger predigte Ende 2025 in der ICF Zürich über genau diese Ideologie.

Die Theologin Dr. Maria Hinsenkamp bezeichnet diese stark von einem dualistischen Weltbild geprägte religiöse Bewegung in ihrer Dissertation „Visionen eines neuen Christentums“ als „Kingdom-minded Network Christianity“ (kurz: KiNC, vgl. dazu auch hier). Die ICF sieht Hinsenkamp als einen der zentralen Akteure der KiNC im deutschsprachigen Raum. Solche Analysen machen deutlich, dass die Verwaltung prüfen und offenlegen müsste, ob und inwiefern entsprechende weltanschauliche Konzepte in der Kinder- und Jugendarbeit des ICF Karlsruhe eine Rolle spielen.

Unzureichende Auseinandersetzung mit den Anerkennungsvoraussetzungen durch die Verwaltung der Stadt Karlsruhe

Vor diesem Hintergrund ist für uns nicht erkennbar, dass sich die Verwaltungsvorlage mit den aufgeworfenen Fragen in der erforderlichen Tiefe auseinandergesetzt hat. Sie beschränkt sich im Wesentlichen auf eine formale Darstellung der Vereinsstruktur und der angebotenen Tätigkeiten. Eine vertiefte Würdigung des kirchlich-missionarischen Selbstverständnisses, der ideologischen Einbindung des ICF Karlsruhe in das ICF Movement, der konservativen Sexualethik, der spirituellen Beratungsangebote sowie der möglichen Konflikte mit den Zielen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt nicht.

Ebenso wenig ist aus der Vorlage ersichtlich, ob die Verwaltung geprüft hat, ob die Kinder- und Jugendarbeit tatsächlich einen eigenständigen Schwerpunkt der Vereinstätigkeit bildet oder ob sie überwiegend Bestandteil der Lehre und Verbreitung einer Religionsgemeinschaft ist. Gerade dieser Punkt liegt angesichts der Satzungszwecke und der Selbstdarstellung des ICF Karlsruhe besonders nahe.

Nicht erkennbar gewürdigt werden insbesondere folgende Fragen:

  • ob die Jugendhilfe tatsächlich einen eigenständigen Schwerpunkt der Vereinstätigkeit darstellt,
  • ob die tatsächliche Arbeit den Zielen des Grundgesetzes förderlich ist,
  • wie Kinder- und Jugendrechte sichergestellt werden,
  • welche Bedeutung religiöse Einflussnahme in der Arbeit mit jungen Menschen besitzt,
  • wie der Schutz queerer Jugendlicher gewährleistet wird,
  • wie spirituelle Seelsorge-, Heilungs- und Befreiungsangebote von professioneller Beratung und pädagogischer Arbeit getrennt werden.

Unsere Forderungen an Verwaltung und Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe

Vor diesem Hintergrund fordern wir Verwaltung und Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe auf, die bereits für kommenden Freitag, den 19.06.2026 vorgesehene Beschlussfassung über die Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe zurückzustellen.

Vor einer Beschlussfassung sollte zunächst eine sorgfältige und öffentlich nachvollziehbare Prüfung des Bestehens der gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen unter Einbeziehung der Expertise u.a. von queerpolitischen Verbänden und weltanschauungsbeauftragten Stellen erfolgen.

Schließlich bitten wir die Verwaltung der Stadt Karlsruhe um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie wurde geprüft, ob ICF Karlsruhe nicht unter die in den AGOLJB-Grundsätzen be-schriebene Fallgruppe fällt, wonach Vereinigungen, die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religio
  2. Welche konkreten Tatsachen haben die Verwaltung zu der Einschätzung veranlasst, dass Jugendhilfe einen eigenständigen Schwerpunkt der Vereinstätigkeit bildet?
  3. Welche Konzepte bestehen zum Umgang mit queeren Jugendlichen sowie Jugendlichen mit unterschiedlichen geschlechtlichen Identitäten?
  4. Welche Maßnahmen gewährleisten die Achtung der Persönlichkeitsrechte und der sexuellen Selbstbestimmung junger Menschen?
  5. Welche Rolle spielen missionarische Aktivitäten innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit des ICF Karlsruhe?
  6. Welche Schutzkonzepte, Beschwerdewege und unabhängigen Ansprechstellen bestehen für Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendarbeit der ICF Karlsruhe?
  7. Wie wird sichergestellt, dass religiöse Seelsorgeangebote bis hin zu fraglichen „Heilungs-“ und „Befreiungs-“Angeboten nicht mit professioneller Beratung oder pädagogischer Arbeit vermischt werden?
  8. Welche Prüfung hat die Verwaltung im Hinblick auf die Voraussetzung vorgenommen, dass der Träger Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII)?
  1. Wurde im Anerkennungsverfahren die Stellungnahme einer Weltanschauungsbeauftragten Stelle / Sekteninformation o.ä. eingeholt?
  2. Wurde die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe bei der Erstellung der Beschlussempfehlung einbezogen?

Schlussbemerkung

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist keine bloße Formalie, sondern ein besonderer Vertrauensbeweis des Staates gegenüber einem freien Träger. Deshalb halten wir es für geboten, dass die seit Jahren dokumentierten Kritikpunkte zum ICF Movement, die kirchlich-missionarische Ausrichtung des ICF Karlsruhe sowie die konkreten Beratungs- und Jugendangebote im Rahmen der Prüfung einer Anerkennung berücksichtigt und transparent bewertet werden.

Abschließend möchten wir betonen, dass es für die zu treffende Entscheidung nicht darauf ankommt, ob die von ICF vertretenen religiösen Positionen unter den Schutz der Religionsfreiheit fallen. Selbst soweit dies der Fall ist – was im Übrigen Kritik daran nicht ausschließt –  ist für die Anerkennungsentscheidung allein maßgeblich, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII tatsächlich vorliegen.

Für Rückfragen sowie falls gewünscht für einen persönlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.

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