Gerichtsentscheidung: Misshandlungsvorwürfe und Kindeswohlgefährdung im „Haus SeeNest“ von Mission Freedom

Beschluss des Verwaltungsgericht Augsburg dokumentiert Erschütterndes

FundiWatch forderte die entsprechende Entscheidung beim Verwaltungsgericht Augsburg an. Der Inhalt des nun vorliegenden Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 13.04.2026 (Az. Au 3 S 26.987) schockiert uns zutiefst.

Deshalb beginnen wir diesen Text auch mit einer Triggerwarnung: Der Artikel behandelt schwere Vorwürfe der Misshandlung und Kindeswohlgefährdung in einer Einrichtung für traumatisierte Minderjährige, also an Kindern, die ohnehin bereits schwere Missbrauchs- und Gewalterfahrungen erlitten haben.

Tätigkeitsverbot gegen die Heimleitung, Kinder in Obhut genommen – was sind die konkreten Vorwürfe?

Vor vier Wochen wurde bekannt, dass gegen die Heimaufsicht für die pädagogische Leitung des Haus Seenest im Allgäu ein Tätigkeitsverbot erlassen wurde. Die Einrichtung selbst wurde von der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH betrieben, einer Tochtergesellschaft des bereits seit vielen Jahren umstrittenen Vereins Mission Freedom aus Hamburg.

Obwohl die Heimleitung nach dem Tätigkeitsverbot nicht weiter in der Einrichtung tätig sein durfte, wurden kurze Zeit später alle dort untergebrachten sechs Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren vom Jugendamt Oberallgäu in Obhut genommen.

Als Grund geben die Behörden „kindeswohlgefährdende Erziehungsmethoden“, insbesondere einen „unangemessenen Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen“ an. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Heimleitung aufgrund des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener.

Was konkret vorgefallen sein soll, war bisher hingegen nicht bekannt.

Die Einrichtung ging gerichtlich gegen das Tätigkeitsverbot vor

Bekannt war lediglich, dass der sofortige Vollzug des Tätigkeitsverbots in einem Eilrechtsverfahren gerichtlich bestätigt wurde. Zunächst hieß es, die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig, weswegen die Behörden hierzu keine weiteren Angaben machten.

Mission Freedom selbst veröffentlichte am 02.05.2026 zu den Vorfällen eine Stellungnahme auf seiner Homepage. Darin werden die Vorwürfe bestritten und das Vorgehen der Behörden und ehemaliger Mitarbeitende – die die Vorfälle den Behörden meldeten – kritisiert. Laut Update vom 05.05.2026 wurde der Betrieb der Einrichtung aufgrund der „weiteren Entwicklungen“ eingestellt. Die Homepage der Himmelsstürmer Deutschland ist mittlerweile offline.

Wir haben daraufhin die Entscheidung bei Gericht angefordert. Deren Inhalt ist erschütternd.

Süddeutsche Zeitung und Bayerischer Rundfunk berichten über Gerichtsentscheidung: Waschlappen in den Mund, Chilipaste auf die Lippen, eingesperrt

Nun berichten auch die Süddeutsche Zeitung (Paywall) und der Bayerische Rundfunk (BR24) über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Demnach sollen Kinder teils gegen ihren Willen eingesperrt, festgehalten und – teils unter Anwendung des schmerzhaften Polizeigriffs – zu Boden gedrückt worden sein. Sie hätten sich Waschlappen in den Mund stopfen müssen, um nicht laut zu summen, sie seien in die Dusche gezerrt worden – ein Kind habe einen BH mit zwei Melonen darin tragen und ein Kind habe mit vollurinierter Kleidung seinen Arbeitsdienst verrichten müssen. Das Gericht spreche von teils „stigmatisierenden“, „demütigenden“ und „gesundheitsschädlichen“ Behandlungen.

Laut Süddeutsche Zeitung habe der Verein die Vorwürfe laut der Entscheidung teils pauschal bestritten, teils entgegnet, es handele sich um sogenannte „Skills“ zur traumapädagogischen Stabilisierung, die mit den Kindern erarbeitet worden seien. Das Gericht hätte diese Argumente allerdings nicht überzeugt. Die sofortige Vollziehbarkeit des Tätigkeitsverbots wurde bestätigt.

BR24 weist in seinem Bericht darauf hin, dass das ortsansässige Jugendamt Oberallgäu ihm gegenüber bereits bestätigt hatte, dass es in der Traumapädagogik tatsächlich Methoden gäbe, bei denen Betroffenen in Extremsituationen mit starken Reizen geholfen werden solle. Im Fall des Haus SeeNest sei „der schmale Grat zwischen dem, was einem Kind helfe und dem, was ihm schade“, aus Sicht des Jugendamts jedoch in etlichen Fällen überschritten worden.

Tatsächlich kein Zusammenhang mit christlich-fundamentalistischer Ausrichtung von Mission Freedom?

Bislang teilten die Behörden mit, die weltanschauliche Ausrichtung des Trägers habe keinen Bezug auf die Inobhutnahmen gehabt.

Matthias Pöhl von FundiWatch hatte bereits während des damaligen Genehmigungsverfahrens für das Haus SeeNest in einer Recherche die Frage aufgeworfen, ob angesichts der erkennbar christlich-fundamentalistischen Ausrichtung von Mission Freedom sowie deren Gründerin und Vorsitzenden Gaby Wentland tatsächlich von einer Gewährleistung des Kindeswohls in der Einrichtung ausgegangen werden konnte.

Matthias gab der Süddeutschen Zeitung für den oben erwähnten Artikel ein Statement ab, die dort in Auszügen zitiert werden. Wir veröffentlichen es hier in voller Länge (mit nachträglich ergänzten weiterführenden Verlinkungen):

„Gründerin und Vorsitzende von Mission Freedom Gaby Wentland* betrachtet sich in ihrer Arbeit als unmittelbar von Gott beauftragt und geleitet. Darin erkennt sie das Wirken übernatürlicher – auch dämonischer – Mächte. 

Welche Auswirkungen diese Vorstellungen auf den erschreckenden Umgang mit den Kindern im Haus SeeNest hatte, muss – wie es auch der Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) fordert – konkret und transparent aufgeklärt werden.

Das Haus SeeNest war für Wentland jedenfalls ein ‚Plan Gottes‘. Als die ersten Kinder aufgenommen wurden, beschrieb sie, dies sei so, als habe Gott ihr drei neue Babys geschenkt. Kritik am Verein und Wentland persönlich perlte in der Vergangenheit stets ab und geriet schnell in Vergessenheit. Wentland selbst sah im Nachgang öffentlicher Kritik den Satan am Werk, der ihre Arbeit zerstören wolle. Solche Aussagen zeigen, dass es Wentland an professioneller Distanz fehlt und das kann Auswirkungen auf die Arbeitsweise nach sich ziehen.

So verlangten die Stellenausschreibungen für Haus SeeNest Bewerber*innen eine ‚persönliche Identifikation mit biblischen Glaubensgrundlagen‘ ab. Man warb um Mitarbeitende mit Begriffen wie ‚geistlicher Gemeinschaft‘. Zur Förderung kritischer Selbstreflexion ist aber gerade eine Diversität im Mitarbeitendenkreis hilfreich.  Vor der Eröffnung des Haus SeeNest schilderte Wentland, wie wichtig das gemeinsame Gebet der Mitarbeitenden in den Einrichtungen sei, denn wer zusammen bete, bleibe zusammen. Daher werde in den Einrichtungen auch ’nur Gutes‘, ’nur Heiliges‘, nur was ‚auferbauend‘ ist, gesprochen.

Wenn Mission Freedom nun Vorwürfe gegen Whistleblower unter den Mitarbeitenden erhebt und kritisiert, dass diese nicht zuvor das Gespräch mit der Leitung gesucht haben, dann passt das genau in ein solches Denken und Handeln.“

*EDIT (23.05.26): Wir haben den Namen von Gaby Wentland im Nachhinein korrigiert.

Viele Fragen offen

Derzeit bleiben viele Fragen zum Haus SeeNest und der grundsätzlichen Bedeutung der Vorfälle dort für den Schutz des Kindeswohls in entsprechenden Einrichtungen noch offen.

Abgesehen davon, ob sich der Verdacht strafbarer Handlungen bestätigt, scheint derzeit (mehr denn je) fraglich, ob die Betriebserlaubnis für die Einrichtung tatsächlich hätte erteilt werden dürfen und ob die Vorfälle ordnungsgemäß gemeldet und gewürdigt wurden. Wie konnte es zwei Jahre dauern, bis es zur Schließung des Hauses kam?

Abzuwarten bleibt auch, ob die Vorgänge endlich Folgen für die Mitgliedschaft von Mission Freedom in der Diakonie Hamburg sowie im Netzwerkverein Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh) haben.

Festzuhalten ist, es sieht nicht danach aus: Gaby Wentland leitete jüngst zusammen mit Frank Heinrich von ggmh den Freiheit-Kongress im christlichen Gästezentrum Schönblick, über den wir hier in einer Beitragsreihe berichten. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn es existieren zahlreiche weitere Verflechtungen Wentlands mit dem Gebetshaus Hamburg, Gemeinsam für Hamburg und vielen weiteren charismatischen Gemeinden in Deutschland.Wir bleiben dran!

Kongress der Unfreiheit (Teil 2)

„Heftig zu erleben, was in so Fundikreisen abgeht, wenn die schon tagelang aufgewärmt sind…“

Vom 26.04. bis zum 29.04.2026 fand zum dritten Mal der sog. Freiheit-Kongress im christlichen Gästezentrum Schönblick statt.

In Teil 1 unserer Beitragsreihe zum Kongress haben wir vor allem den ersten Tag besprochen. In diesem Teil geht es um die weiteren Tage, über die uns unsere Beobachter*innen vor Ort berichteten.

Aber zuerst machen wir einen Schritt zurück:

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Was ist eigentlich das Haus Schönblick?

Das Haus Schönblick – Christliches Gästezentrum Württemberg gilt als das größte christliche Gästezentrum in Deutschland.

Es beherbergt eine evangelische Gemeinde, das historische Gästehaus und das Kongresszentrum Forum, eine christliche Musikschule, ein Alten- und Pflegeheim und eine Seniorenwohnanlage sowie ein Café.

Quelle: schoenblick.de

Das Haus Schönblick gilt als Zentrum des schwäbischen Altpietismus, einer der größten evangelischen Strömungen in Baden-Württemberg. Träger des Schönblick ist „Die Apis. Evangelischer Gemeinschaftsverband Württemberg e.V.“.

Pietismus in Württemberg

Der Pietismus entstand im 17. Jahrhundert als Bewegung zur Vollendung der Reformation. Der Pietismus betont die Bedeutung der Bibel und eines lebendigen Glaubens, der zu einer innerlichen Wiedergeburt des Menschen führen und Alltag und Leben prägen soll.

In Württemberg erlangte der Pietismus als Frömmigkeitsbewegung eine besondere Bedeutung und hatte erheblichen Einfluss auf die dortige Gesellschaft. Eine wichtige Rolle spielten zum Beispiel frühe Mobilisierungen gegen das Rauchen und Trinken, gegen vermeintlich dekadente Kleidungsstile oder gegen Vergnügungen wie Tanz oder Kartenspiel. Besonders der Spätpietismus profilierte sich in der Spannung zur Aufklärung.

Im späten 19. Jahrhundert gewannen Einflüsse aus den evangelikalen Strömungen im angelsächsischen Bereich zunehmend an Bedeutung, etwa der Heiligungs- oder der Erweckungsbewegung. Der Pietismus importierte so teils Ideen wie die einer göttlichen Inspiration der Bibel, der Geisttaufe oder des Zungenredens.

Die Apis, der Schönblick & die Aktion Hoffnungsland

1857 schlossen sich Christ*innen aus verschiedenen evangelischen Gemeinschaftskreisen in Württemberg zum Altpietistischen Gemeinschaftsverband e.V. zusammen.

Der Altpietismus unterstützte zwar die biblizistischen Tendenzen. Er definierte sich zunächst jedoch in der Abgrenzung von charismatischen und emotional orientierte Ansätze, die man als Schwärmerei ansah. Nach und nach öffnete man sich dennoch für bestimmte charismatische Entwicklungen, wie die Lobpreis-Musik und einer allgemein stärker erlebnis-orientierten Gottesdienstkultur.

Die Aktion Hoffnungsland gGmbH bündelt als Bildungs- und Sozialwerk seit 2018 die zahlreichen diakonischen Initiativen der Apis und gehörte ebenfalls zu den Veranstaltenden des Freiheit-Kongresses.

Bis heute prägt der „schwäbische Pietismus“ die evangelische Landeskirche Württemberg. In der Evangelischen Landeskirche ist vor allem die Lebendige Gemeinde – die heute als Lebendige Gemeinde.ChristusBewegung in Württemberg e.V. auftritt – stark pietistisch geprägt. Sie schlägt aber auch Brücken zu anderen konservativen, charismatischen und evangelikalen Strömungen. Neben der Offenen Kirche stellt sie den größten Gesprächskreis (ähnlich einer Fraktion) in der demokratisch gewählten Landessynode. Die Lebendige Gemeinde vertritt in kirchen- und gesellschaftspolitischen Fragen häufig konservative bis kulturkämpferische Positionen und orientiert sich darin an Mobilisierungen des christlichen Nationalismus in den USA.

Neben dem auf vorgeblich auf Menschenhandel fokussierten Freiheit-Kongress, gibt es mit dem Leben.Würde Kongress einen Kongress der sogenannten Lebensschutzbewegung, den MUT-Kongress der Christen in der Wirtschaft, den Kongress Christenverfolgung heute und den Israelkongress.

Für den nächsten Kongress gegen Christenverfolgung sind auch Vertreter der Alliance Defending Freedom (ADF) angekündigt, einer christlich-nationalistischen, antifeministischen und queerfeindlichen Anwalts-Lobby-Organisation, die eine tragende Rolle für die strategische Prozessführung der MAGA-Bewegung spielt. Das European Parliamentary Forum for Sexual & Reproductive Rights ordnet die Organisation als religiös extremistisch ein und warnt vor ihrem zunehmenden Einfluss in Europa.

Auf dem letzten MUT-Kongress wurde das sogenannte 7-Mountain-Mandate diskutiert, eine herrschaftstheologische Prophezeiung, die sich auf die Johannesapokalypse bezieht und die bevorstehende Dominierung jedes Teilbereichs der Gesellschaft durch das Christentum verkündigt.

Der Israelkongress fokussiert sich traditionell auf die Missionierung von Jüd*innen im Kontext der Endzeit und auf die außenpolitische Unterstützung der israelischen Kriegspolitik.

Mit dem SCHÖ-Festival und Worship Generations existiert auch ein künstlerisch-kulturelles Programm.

Und damit zurück zum Freiheit-Kongress:

Psycholog*innen, Sozialarbeiter*innen und die Gefahren des Okkulten:

Die oberflächliche Seriosität, die den ersten Tag des Kongresses noch in Ansätzen prägte, verfliegt in den Folgetagen schnell.

Tabea Freitag (return – Fachstelle für Mediensucht)

Tabea Freitag spricht für return, einer sogenannten Fachstelle für Mediensucht. Mit ihrer Broschüre Fit for Love: Lehrmaterial für die Prävention von Pornokonsum und sexueller Gewalt, die sie auf dem Kongress präsentiert, ist sie in der aufsuchenden Schulsozialarbeit tätig.

Die Broschüre hatte sie bereits 2024 auf dem Symposium der Demo für Alle: Kinder im Visier von Porno, Trans und Co. in Stuttgart vorgestellt. Das von CitizenGo geförderte Symposium war geprägt von der Verschwörungserzählung einer planmäßigen Pädophilisierung der Gesellschaft als Teil derer auch Pornografie zu verstehen wäre.

Quelle: Screenshot Youtube, Demo für Alle, Vortrag vom 9.11.2024: „Fit for Love? Prävention von Pornokonsum und sexueller Gewalt“

Auf FundiWatch-Anfrage, ob Freitag mit der Kontextualisierung ihres Vortrags auf dem Symposium bei der Demo für Alle in den Kontext einer planmäßigen Pädophilisierung der Gesellschaft einverstanden ist, antwortet sie barsch und unterstellt uns eine „trickreiche Frage“, da der Begriff „Pädophilisierung“ nach „entsprechender Internetrecherche“ gar nicht existiere. Weiter teilt Freitag mit:

„Ich bitte um Verständnis, dass all diese offenen Fragen mich nicht ermutigen, Ihre seltsame, trickreiche Frage zu beantworten. Ich habe allen Grund, die Seriosität Ihrer Motive in Frage zu stellen. 

Ich bin ausschließlich verantwortlich für die Inhalte meiner Vorträge, nicht für Presseerklärungen u.d.g. von Veranstaltern. Ich sehe von daher keinerlei Veranlassung, mich zu Ihrem Framing(!) von Einladung, Presseerklärung o.ä. Dritter zu äußern.“

In Schwäbisch Gmünd präsentiert Freitag neben einigen Folien zu ihrer Broschüre, wie uns unsere Beobachter*innen berichteten, obskure Folien über „Golems“, „Ekelzeugs“, „Digitale Deportation“, „Egosex“, „Instantbefriedigung“, „Totale Unterwerfung und Kontrolle“ (repräsentiert durch das „Ketzerhalsband“, auch als Choker bekannt), die „dunkle Triade“ und die „Pornotopia“ garniert mit Zitaten von Che Guevara und eines Holocaustüberlebenden.

Auch wenn viele Ideen unklar bleiben: Die Botschaft, Pornografie ist böse, bleibt hängen. Pornografie diene „Tätern, Narzissten, Machiavellisten, Sadisten und Psychopathen“.

Anna Schreiber (Psychotherapeutin)

Vermeintlich psychologisch informiert geht es weiter. Anna Schreiber, eine Psychotherapeutin aus Karlsruhe spricht über ihren „heiligen Weg“ des Ausstiegs aus der „Prostitution“ und über Möglichkeiten Frauen zu „retten“ und ihr Schweigen zu brechen.

Die zentrale These von Schreibers Vortragslautet: „Es gibt keine Prostitution ohne Dissoziation.“ Freiwilligkeit existiere nur als Mythos oder Illusion. Wenn jemand glaubt in der Sexarbeit freiwillig tätig zu sein, habe man es vermutlich mit einem „Täter-Introjekt“ zu tun: Einer inneren Stimme also, die sich die Rechtfertigungen und Beschimpfungen böswilliger Profiteure angeeignet habe, um Konfliktsituationen zu navigieren. Eigentlich spräche hier nicht eine Sexarbeiter*in über ihre Erfahrung, sondern Täter über den Körper eines Opfers, das die Kontrolle über sich selbst verloren hat.

In der Diskussion wird noch breit über die „kuriosen Sexualitäten“ diskutiert, die Aussteiger*innen entwickeln würden, um ihre schlechten Erfahrungen mit Männern zu bewältigen und was man als Sozialarbeiter*in dagegen tun könnte.

Für Schreibers Vortrag gibt es  schallende Standing Ovations.

Die Stimmung „steigt“…

„Heftig zu erleben, was in so Fundikreisen abgeht, wenn die schon tagelang aufgewärmt sind und sich gut gegenseitig reinsteigern…“

…so schildert es unsere Beobachter*in.

Um zu verstehen was hier passiert, hilft die Analyse-Kategorie der epistemischen Ungerechtigkeit weiter: Der Gedanke stammt aus der feministischen Philosophie und beschreibt Situationen, in denen es Personen unmöglich gemacht wird mit ihren Problemen und Bedürfnissen, gehört und verstanden zu werden.

Schreibers psychologisches Framework stellt ein Beispiel für epistemische Ungerechtigkeit dar, weil jede Äußerung einer Sexarbeiter*in, die Schreibers theoretischen Modell widerspricht zu einer Oberflächlichkeit oder Illusion erklärt werden kann, hinter der sich die Wahrheit, die nur die Psychologin kennt, verbirgt. Für Leute, die Schreibers Framework ernst nehmen, wirkt es suggestiv. Die Erfahrungen der Personen, die ihm nicht folgen macht es unsichtbar.

Besonders perfide ist dabei der Gegensatz von Schweigen und Sprechen. Jede Sexarbeiter*in, die sich konträr zu Schreibers Thesen äußert, „schweige“ demzufolge im Grunde noch, während nur die auf dem „heiligen Weg“ Gerettete wirklich ihr Schweigen breche. In der Wirkung diskrediert Schreiber so ihr nicht genehme Äußerungen von Sexarbeitenden.

Über Schreibers Absicht können wir nur spekulieren, doch es liegt nahe, dass Sexarbeiter*innen solche Werturteile über ihre Erfahrungen einschüchtern und verstummen lassen könnten.

Und dann: Ein Wunder!

Gegen Ende des Vortrags betritt dann eine Person die Bühne, die sich als Opfer ritueller organisierter Gewalt vorstellt.

Sie erklärt, dass sie nach dem Abschluss-Gottesdienst des letzten Kongresses zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder auf eigenen Beinen die Stufen zur Bühne erklimmen und auf ihren Rollstuhl verzichten konnte (mehr dazu auch noch – in Kürze! – in Teil 3 unserer Serie).

Die Person berichtet über „höllische“ Erfahrungen mit ihrer Familie, Ärzten und einem „Kult“ und dankt für die Arbeit der Vereine CARA und Mission Freedom zu ritueller Gewalt.

Die Grenze zwischen dem Erfahrungsbericht einer Gewaltbetroffenen und einem Zeugnis im religiösen Sinne verschwimmt.

Exorzismen und Dämonen – Workshop CARA e.V.

In dem später folgenden Workshop von CARA e.V. (CARA steht für „Care Aout Ritual Abuse“) geht es mit genau diesen Themen weiter.

Was bei Schreiber noch als vage psychoanalytische Kategorie (Täter-Introjekt) vorkommt, wird dort erheblich zugespitzt und auch offener religiös interpretiert. Plötzlich ist, wie sich unsere Beobachter*in erinnert, auch die Rede von der Besessenheit durch Dämonen und der Bedeutung von Exorzismen.

Der Schweizer Verein CARA steht insbesondere seit einer Investigativ-Recherche des SRF schon seit längerem in der Kritik, Verschwörungserzählungen zu verbreiten und in die Therapie und Sozialarbeit zu tragen.

Eine Anfrage an CARA mit Bitte um Stellungnahme zu dem Workshop blieb bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags unbeantwortet.

Ein Skandal muss draußen bleiben: Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bei Mission Freedom-Einrichtung ist kein Thema

Auch Mission Freedom e.V. – ebenfalls Mitveranstalter des Kongresses – steht in der Kritik.

Erst am Freitag vor dem Kongress wurde bekannt, dass wenige Wochen zuvor im Haus SeeNest von Mission Freedom im Allgäu, alle sechs der dort untergebrachten Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen wurden. Als Grund führen die Behörden kindeswohlgefährdende Erziehungsmethoden und einen unangemessenen Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen an. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaften Ermittlungen wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener eingeleitet.

Die Ereignisse waren vermutlich der Grund, warum Gaby Wentland – Gründerin und Vorsitzende von Mission Freedom – bei dem Eröffnungsvortrag nicht wie geplant auf dem Podium auftrat. Sie saß im Publikum.

Einige Tage nach dem Kongress wurde bekannt, dass Gaby Wentland ihre Vorstandstätigkeit beim Mitveranstalter des Kongresses ggmh vor dem Hintergrund der Vorgänge im Haus SeeNest vorläufig ruhen lasse.

Die Vorfälle im Haus SeeNest blieben auf dem Freiheit-Kongress selbst hingegen unerwähnt.

Blinder Fleck

Eine Vorführung und Diskussion des Films „Blinder Fleck“ von Liz Wieskerstrauch wurde hingegen offenbar wie geplant von Inga Gerckens moderiert.

Gerckens ist ebenfalls für Mission Freedom tätig und Geschäftsführerin der Mission-Freedom-Tochtergesellschaft Himmelsstürmer Deutschland gGmbH, die das Haus SeeNest betreibt.

Die Zeit ging in einem Artikel (Paywall) der Geschichte eines offenbar auch im Film erwähnten Falls eines angeblich von ritueller Gewalt betroffenen Mädchens nach. Schon vorher hatte u.a. die Zeit zu dem Fall und der sich letztlich als unwahr herausgestellten Geschichte recherchiert. In dem Artikel ging die Zeit einer Spur nach, wonach Angehörige kurzzeitig fürchteten, ihre Mutter wolle das Mädchen im Haus SeeNest im Allgäu unterbringen. Bestätigen lies sich das nicht. Betrachtet man die Liste der Förderer des über Crowdfundig finanzierten Films findet man jedoch eine Reihe von Namen aus den Kreisen von ggmh und Teilnehmenden des Freiheit-Kongress.

Der Zeit-Artikel war zwischenzeitlich offline. Unter dem Artikel findet sich nun ein Hinweis auf eine rechtliche Auseinandersetzung, weswegen gewisse biographische Angaben zu dem Mädchen entfernt worden seien.

„Betroffenenschutz“ durch Hausverbot?

Obwohl solchen hochgradig kontroversen Organisationen beim Kongress eine Bühne geboten wird, wurde die Absage für die Teilnahme am Kongress und ein Hausverbot, die einem Mitglied von FundiWatch erteilt wurden mit dem Betroffenenschutz begründet.

In der betreffenden Absage-Mail nebst durch die Kongressleitung ausgesprochenen Hausverbot heißt es:

„Die Aufklärung und den Schutz vor geistlichem Missbrauch sehen wir uns ebenso verpflichtet wie dem Schutz vor sexueller Gewalt. Betroffenen aller Gewaltformen wollen wir einen geschützten Rahmen bieten. Dies gilt ausdrücklich auch für Betroffene von ritueller und organisierter Gewalt. Gerade diese Menschen erleben immer wieder, dass ihre Erfahrungen infrage gestellt oder relativiert werden. Umso wichtiger ist es uns, auch ihnen einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich sicher fühlen und offen sprechen können.

Diesem besonderen Schutzauftrag fühlen wir uns bei dieser Veranstaltung in besonderer Weise verpflichtet.“

Betroffenenschutz wird so instrumentalisiert, um Verschwörungserzählungen zu legitimieren und um so manche Organisation zu schützen, die ihre Klient*innen nachweislich gefährdet.

Der Kongress bietet radikalen und fundamentalistischen Kräften einen Anschein der Seriosität und einen Zugang zu Politik und zivilgesellschaftlichen Institutionen. Wenn man vor Ort ist verfliegt dieser Anschein schnell.

Teil 3: Der Kongress 2024 und was seither geschah

In unserem dritten Teil zum Freiheit-Kongress gehen wir näher auf den letzten Kongress im Jahr 2024 ein und welche Kontinuitäten wir beobachten.

Damals gab es FundiWatch noch nicht. Ein heutiges Gründungsmitglied war jedoch vor Ort und schildert in Teil 3 (erscheint in Kürze!) seine damaligen Eindrücke und Kontinuitäten zum diesjährigen Freiheit-Kongress. Dabei wird es auch um die Unterstützung des Kongresses durch mehrere Politiker*innen gehen.

Und schon wieder ein Update zum „Haus SeeNest“: Mietvertrag fristlos gekündigt

Nachtrag: Betrieb der Einrichtung laut Mission Freedom eingestellt – Träger wird
keine weiteren rechtlichen Schritte mehr verfolgen

Das Tätigkeitsverbot für die Heimleitung und die anschließenden Inobhutnahmen in der Kinder- und Jugendeinrichtung Haus SeeNest im Allgäu haben immer weitere Folgen.

Gerade erst hatte die Staatsanwaltschaft Kempten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen die Heimleitung eingeleitet. Nun teilt die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg (KJF) auf Anfrage von FundiWatch mit, den Mietvertrag mit Mission Freedon über das Haus SeeNest fristlos gekündigt zu haben.

Nachtrag (14.05.2025): Auf seiner Homepage teilt Mission Freedom mittlerweile mit, dass der Betrieb des Haus SeeNest aufgrund der „weiteren Entwicklungen“ eingestellt wurde. Der Träger werde zudem keine weiteren rechtlichen Schritte mehr verfolgen. Ungeachtet dessen läuft das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren weiter: Die Allgäuer Zeitung berichtet, dass Ermittler vergange Woche die Einrichtung und eine Privatwohnung durchsucht haben und mögliche Beweismittel sichergestellt wurden.

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Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg kündigt Mietvertrag mit Mission Freedom fristlos

Die KJF Augsburg vermietete die Räumlichkeiten des Haus Seenest in Immenstadt im Jahr 2023 an Mission Freedom. Gegenüber FundiWatch teilte die KJF auf Anfrage nun mit, dass der Mietvertrag nach den Inobhutnahmen der in der Einrichtung untergebrachten Kinder fristlos gekündigt wurde.

Zudem bestätigte die KJF, dass der Mietvertrag ausschließlich mit Mission Freedom bestand und auch bei Ausgliederung der Einrichtung auf die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Mission Freedom) nicht übertragen wurde. Wichtig ist der KJF zu betonen, „dass zu keinem Zeitpunkt eine fachliche, inhaltliche oder organisatorische Zusammenarbeit zwischen Mission Freedom e. V. und der KJF Augsburg bestand.

Seit wenigen Tagen ist die Homepage der Himmelsstürmer Deutschland nicht mehr aufrufbar.

Vermietung durch die KJF war bereits 2024 Thema

Über die Vermietung der Räumlichkeiten durch die KJF berichtete die Süddeutsche Zeitung bereits 2024 (Paywall), als Kritik an der Erteilung der Betriebserlaubnis für die Einrichtung laut wurde.

Schon damals distanzierte sich die KJF demnach und betonte ebenfalls, dass keinerlei fachliche Zusammenarbeit mit Mission Freedom bestehe. Weiter teilte die KJF damals mit, man nehme die Vorwürfe gegen Mission Freedom sehr ernst: „Sollte eine Entfremdung des Mietzwecks vorliegen, werden wir das Mietverhältnis überprüfen und im Rahmen der möglichen rechtlichen Rahmenbedingungen beenden„.

Auf Nachfrage von FundiWatch, was seitens der KJF seither vernalasst wurde teilt diese nun mit:

„In der Folge wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft sowie Mission Freedom e.V. mit den Vorwürfen konfrontiert. Da die Betriebserlaubnis auf Grundlage der Genehmigung durch die Regierung von Schwaben weiterhin vorlag und die Geschäftsführung nachvollziehbar Stellung bezog, war jedoch eine Kündigung des Mietverhältnisses allein auf Basis der in der Berichterstattung geschilderten Verdachtsmomente rechtlich schwierig.“

Nun scheint die KJF die Situation offenbar anders zu bewerten.

Wie kam es überhaupt zur Vermietung?

Im Hinblick auf die bereits in der Vergangenheit wiederholt auftretende erhebliche Kritik an Ausrichtung und Arbeitsweise von Mission Freedom drängt sich die Frage auf, wie es 2023 überhaupt zur Vermietung durch die KJF an einen derart umstrittenen Verein kommen konnte.

FundiWatch liegen Informationen vor, dass die KJF vor der Vermietung an Mission Freedom nach möglichen Käufern für die Immobilie in Immenstadt gesucht hatte, was jedoch letztlich erfolglos blieb. Vieles spricht daher dafür, dass die Vermietung an Mission Freedom vor allem aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus erfolgte.

Doch welche Kriterien wendet die KJF für die Vermietung ihrer Immobilien an bzw. spielen dabei neben wirtschaftlichen Aspekten auch die ideologische Ausrichtung und Seriosität eines potentiellen Mieters eine Rolle? Was wusste die KJF zum damaligen Zeitpunkt über den Verein Mission Freedom, der wie gesagt bereits damals alles andere als ein „unbeschriebenes Blatt“ war?

Auf FundiWatch-Anfrage teilt die KJF mit:

„Zum Zeitpunkt der Vermietung war unser Kenntnisstand, dass es sich bei Mission Freedom e.V. um einen gemeinnützigen Verein unter dem Dach der Diakonie Hamburg handelt. Der Mietvertrag wurde erst abgeschlossen, nachdem die Betriebserlaubnis für den beschriebenen Nutzungszweck erteilt wurde.“

Auf unsere Frage, welche Kriterien seitens der KJF bei der Vermietung von Räumlichkeiten angewendet werden und wie sichergestellt wird, dass diese eingehalten werden, nahm die KJF hingegen nicht Stellung.

(Wie) Reagiert die Diakonie Hamburg?

Was aus der Antwort jedoch ablesbar ist: Die Tatsache der Mitgliedschaft von Mission Freedom bei der Diakonie Hamburg spielte bei der Vermietung offenbar eine Rolle.

Entsprechendes haben wir auch in anderen Zusammenhängen bei der Eingehung von Kooperationen und Fördermittelgebern immer wieder gehört. Eine Mitgliedschaft im Verbund der Diakonie wird offenbar häufig als „Qualitäts-“ bzw. „Seriositäts-Merkmal“ eingeschätzt.

Doch kann die Mitgliedschaft in Verbänden der Diakonie tatsächlich als Beleg für einen bestimmten „Qualitätsstandard“ herangezogen werden? Welche Kriterien bestehen für eine Mitgliedschaft und wird die Einhaltung etwaiger Kriterien durch die Diakonie nachgehalten?

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Diakonie Hamburg im Zuge kritischer Medienberichterstattung zur Ausrichtung und Arbeitsweise von Mission Freedom bereits 2013 gegenüber Panorama (vgl. Panorama 3, „Bürgerpreis für dubiosen Verein“ v. 10.12.2013) selbst äußerte, man habe

„…starke Zweifel, ob Mission Freedom im Alltag in dem von uns geforderten Maß zwischen Sozialarbeit auf der Basis des christlichen Glaubens und dem eigenen Missionierungsauftrag unterscheiden kann“.

Zudem kündigte die Diakonie Hamburg bereits damals an:

„Wir werden in den kommenden Tagen die Einrichtung besuchen und uns einen Eindruck verschaffen, welche Auswirkungen die spezifische religiöse Ausrichtung des Trägers auf die Arbeit mit den Klientinnen hat. Erste Priorität hat für uns die Frage, ob die traumatisierten Frauen bei Mission Freedom Schutz und professionelle Begleitung finden oder ob die Gefahr einer Retraumatisierung durch ein neues, von Trägerinteressen geleitetes Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Doch was ist seither geschehen? Wie beurteilt die Diakonie Hamburg die aktuellen Entwicklungen und steht nun eine Beendigung der Mitgliedschaft von Mission Freedom bei der Diakonie im Raum?

FundiWatch hat dazu bei der Diakonie Hamburg und der Diakonie Deutschland nachgefragt. Eine Antwort wurde uns für den 18.05.2026 in Aussicht gestellt. Wir werden berichten.

Wer trägt Verantwortung?

Wer trägt (Mit-)Verantwortung für die aktuellen Vorfälle im Haus SeeNest und hätten diese verhindert werden können?

Zunächst ist zu betonen, dass bisher nicht aufgeklärt ist, was sich aktuell konkret im Haus SeeNest zugetragen hat. Es handelt sich um ein noch laufendes Verfahren und selbstverständlich gilt auch im Hinblick auf das seitens der Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren weiterhin die Unschuldsvermutung.

Die im Raum stehenden Vorwürfe lassen geichwohl mehr als aufhorchen: „kindeswohlgefährdende Erziehungsbethoden“, „unangmessener Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen“, 29 Polizeieinsätze in der Einrichtung, Nachbarn berichten von Hilferufen aus dem Haus und ein Kind, das sich vom Balkon abgeseilt haben soll…

Zudem scheint die derzeitige Einschätzung der Heimaufsicht und des Jugendamts, die Vorwürfe hätten nichts mit der weltanschaulichen Ausrichtung des Trägers zu tun, unbedingt zu hinterfragen. Aus zahlreichen öffentlich verfügbaren Informationen gehen die spezifisch christlich-fundamentalistische Ausrichtung von Mission Freedom, eine weitestgehende Kritikunfähigkeit und ein völlig überhöhtes Selbstbild der eigenen Arbeit als „Gottes Auftrag“ jedenfalls deutlich hervor. Sind die aktuellen Vorfälle insoweit also bloß „Zufall“?

Was jedenfalls bereits feststeht: sechs Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren, die sich in einer Einrichtung für sexuell missbrauchte Minderjährige befanden, mussten nach Einschätzung des Jugendamts Oberallgäu zu ihrem eigenen Schutz von einem Tag auf den anderen in Obhut genommen und anderweitig untergebracht werden.

So zeigt der aktuelle Fall eine deutlich über den Einzelfall hinausgehende Relevanz. Insbesondere: Ab wann müssen Hinweise auf eine christlich-fundamentalistische oder auch allgemein eine „konfliktträchtige Weltanschauung“ einer Organisation ausreichen, um eine dortige Gewährleistung des Kindeswohls zu verneinen?

Das Landesjugendamt Bayern hat hierzu einige bemerkenswerte Hinweise veröffentlicht. Hätte deren strikte Anwendung die Vorkommnisse im Haus SeeNest vermeiden können? Oder braucht es gar Verbesserungen der Rechtslage, um den Schutz Minderjähriger vor kindeswohlgefährdenden christlich-fundamentalistischen Ideologien zu gewährleisten? Auch diesen Fragen ist nachzugehen.

Und schließlich führt der Fall hoffentlich auch zu einer Überprüfung eigener Standards von Organisationen hinsichtlich ihrer Kooperations- und Förderrichtlinien.

Die KJF hat nun deutlich reagiert. Allerdings lagen schon bei Eingehung des Mietverhältnisses zahlreiche kritische Informationen und Hinweise zu Mission Freedom vor.

Auch Thema im Erwachsenenbereich

Nicht unerwähnt bleiben soll an dieser Stelle, dass die Gefahren christlich-fundamentalistischer Ideologien im Bereich Sozialer Arbeit nicht nur Minderjährige, sondern auch erwachsene Personen betreffen.

Gerade von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt betroffene Personen im Umfeld von Sexarbeit und Betroffene von Menschenhandel sind diesen Organisationen häufig weitgehend ausgeliefert. Eine Genehmigungspflicht für entsprechende Einrichtungen im Erwachsenenbereich gibt es anders als im Kinder- und Jugendbereich ebenso wenig wie eine Heimaufsicht. Mission Freedom betreibt zwei weitere „Schutzhäuser“ für erwachsene Frauen in Hamburg und Frankfurt.

Zudem arbeitet Mission Freedom eng mit anderen Mitgliedsorganisationen aus dem Netzwerkverein Gemeinsam gegen Menschenhandel (ggmh) zusammen. Gegenüber dem evangelikalen Medienmagazin Idea teilte ggmh mit, dass Gaby Wentland, die Gründerin und Vorsitzende von Mission Freedom, ihre dortige Vorstandstätigkeit vorerst ruhen lasse.

Einen tiefergehenden Eindruck über den Netzwerkverein ggmh und dessen Umfeld verschafft unsere Beitragsreihe zum erst kürzlich veranstalteten Freiheit-Kongress im christlichen Kongresszentrum Schönblick in Schwäbisch-Gmünd. Zu Teil 1 der Beitragsreihe geht’s hier.

Update „Haus SeeNest“: Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein

Homepage der „Himmelsstürmer“ seit Kurzem offline

Aus Medienberichten war bereits bekannt, dass die Staatsanwaltschaft zu den Vorgängen im Haus Seenest im Allgäu (Himmelsstürmer Deutschland / Mission Freedom) Vorermittlungen eingeleitet hat.

Auf FundiWatch-Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft Kempten heute mit, dass nun ein Ermittlungsverfahren gegen die Heimleitung wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen eingeleitet wurde.

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Was bisher geschah

Über die aktuellen Vorgänge in der vollstationären Kinder- und Jugendeinrichtung Haus SeeNest in Immenstadt (Allgäu) hatten wir hier bereits ausführlich berichtet. Betreiber der Einrichtung ist die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des umstrittenen Vereins Mission Freedom, auf den die Betriebserlaubnis zunächst ausgestellt wurde. Bereits die Erteilung der Betriebserlaubnis vor gut zwei Jahren hatte für Kritik gesorgt und war auch Gegenstand einer Landtagsanfrage der Abgeordneten Gabriele Triebel.

Vor Kurzem wurde bekannt, dass vor wenigen Wochen gegen die pädagogische Heimleitung des Haus SeeNest ein Tätigkeitsverbot erlassen wurde. Kurz darauf wurden alle sechs untergebrachten Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren durch das Jugendamt Oberallgäu in Obhut genommen. Die Vorwürfe beziehen sich auf kindeswohlgefährdende Erziehungsmethoden, worunter offenbar insbesondere ein unangemessener Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen fallen soll. Die Heimaufsicht prüft derzeit den Widerruf der Betriebserlaubnis.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Vorermittlungen eingeleitet, ob auch strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen könnten.

Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen

Dies scheint seitens der Staatsanwaltschaft Kempten nun bejaht zu werden. Ob tatsächlich strafbare Handlungen vorliegen, ist damit zwar noch nicht geklärt. Allerdings wurde nun offiziell ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Wie uns die Staatsanwaltschaft mitteilte, richtet sich das Ermittlungsverfahren gegen die Heimleitung wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen.

„Aktuell wird gegen eine Person ermittelt. Gegenstand der Ermittlungen ist, ob in der Einrichtung angewandte Erziehungsmethoden den Tatbestand strafbaren Handeln erfüllen.   Das Ermittlungsverfahren wurde auf Grund des Ergebnisses geführter Vorermittlungen eingeleitet,  welches im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über die Inobhutnahme von Kindern der erwähnten Einrichtung geführt wurde.“

Weitere Auskünfte könnten wegen der laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilt werden.

Homepage der Himmelsstürmer verschwunden

Die Homepage der Einrichtung unter himmelsstuermer.org ist seit Kurzem offline. Dort erscheint nun lediglich noch eine Mitteilung „Server nicht gefunden“.

Auf der Homepage von Mission Freedom heißt es hingegen weiterhin stolz:

„2023 haben wir in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt an einem dritten Standort eine spezialisierte Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung aufgebaut. Diese hat eine Schwerpunktausrichtung für minderjährige Betroffene von sexueller Ausbeutung. In zwei vollstationären heilpädagogisch-therapeutischen Wohngruppen können Betroffene Kinder und Jugendliche langfristig stabilisiert und begleitet werden.“

Bis vor wenigen Tagen war die Seite der Himmelsstürmer noch unverändert online. Einschließlich des Namens und einer Mobilnummer der pädagogischen Heimleitung, gegen die bereits vor Wochen ein vorläufig gerichtlich bestätigtes Tätigkeitsverbot erlassen wurde.

Die Himmelsstürmer Deutschland gGmbH, deren Geschäftsführerin die auch für Mission Freedom tätige Inga Gerckens ist, äußert sich weiterhin nicht zu den Vorwürfen. Mission Freedom selbst erhebt Vorwürfe gegen Behörden und ehemalige Mitarbeitende, die die vermeintlichen Missstände bei den Behörden anzeigten.

Update: In die Vorgänge im Haus SeeNest hat sich nun auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet

29 Polizeieinsätze, Hilferufe aus dem Heim…

Nach unserem Bericht über Inobhutnahmen im Kinderheim Haus SeeNest im Allgäu kommen immer mehr Details zu Tage. Mehrere Medien haben den Fall zwischenzeitlich aufgegriffen.

Nun ermittelt auch die Staatsanwaltschaft. Gaby Wentland, Vorsitzende von Mission Freedom, lässt ihre Vorstandstätigkeit im Netzwerkverein Gemeinsam gegen Menschenhandel vorerst ruhen.

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Immer mehr Details werden bekannt

Nach unserem Bericht haben nun auch die Süddeutsche Zeitung, die taz und der BR den Fall den Fall aufgegriffen.

Das Haus SeeNest wird von der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH – eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des seit Langem umstrittenen christlich-fundamentalistischen Vereins Mission Freedom – betrieben. Auf seiner Homepage beschreibt Mission Freedom die Einrichtung als Standort einer „spezialisierten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung“ für „minderjährige Betroffene von sexueller Ausbeutung“.

Im Erwachsenenbereich betreibt Mission Freedom „Schutzhäuser“ in Frankfurt und Hamburg.

Unangemessener Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen

Die taz erfuhr, dass es sich bei den zunächst allgemein als „kindeswohlgefährdende Erziehungsmethoden“ beschriebenen Gründen der behördlichen Maßnahmen um einen unangemessenen Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen handeln soll.

Zudem wird in dem Artikel auf frühere taz-Recherchen vor gut zehn Jahren verwiesen. Demnach durften von Mission Freedom betreute Frauen vermeintlich keine weltliche Musik mehr hören, mussten ihr Handy abgeben und durften nicht ohne Begleitung das „Schutzhaus“ verlassen.

Der Hamburger Senat, das LKA und Hamburger Opferschutzverbände distanzierten sich bereits damals deutlich von Mission Freedom. Zudem teilten sie mit, mit dem Verein nicht zusammenzuarbeiten. Auf seiner Homepage gibt Mission Freedom neben der Evangelischen Allianz Deutschland, dem European Freedom Network und Gemeinsam gegen Menschenhandel auch weiterhin den „Verbund der Diakonie“ als Partnerorganisationen an.

Auf FundiWatch-Anfrage erfuhren wir durch das Landratsamt Oberallgäu, dass sich in den Fall im Haus SeeNest nun auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet hat. Das bedeutet, dass aktuell geprüft wird, ob ein Anfangsverdacht zu etwaigen strafbaren Handlungen vorliegt.

Die Regierung von Schwaben, die die Betriebserlaubnis für die Einrichtung erteilte und zugleich die zuständige Heimaufsicht ist, teilte FundiWatch auf Anfrage zu besonderen Vorkommnissen in der Einrichtung mit: Außerhalb der Kontrollen durch die Heimaufsicht sei es „lediglich zu einem Polizeieinsatz wegen eines abgängigen Kindes, welches aber selbst wieder in die Einrichtung zurückkehrte“ gekommen.

Dem BR liegen hierzu offenbar andere Informationen vor: Demnach habe die Polizei bestätigt, in der Einrichtung habe es 29 Einsätze wegen vermisster Kinder gegeben. Ein Mädchen soll sich aus dem obersten Stockwerk mit aneinander geknoteten Bettlaken abgeseilt haben und weggelaufen sein. Immer wieder sollen Hilferufe von Kindern aus dem Haus zu hören gewesen sein.

Auf erneute Rückfrage von FundiWatch teilt die Regierung von Schwaben hierzu mit, angebliche weitere Einsätze wegen vermisster Kinder seien ihr von keiner Seite gemeldet worden. Aktuell werde der Widerruf der Betriebserlaubnis geprüft, da für die Behörde die Zuverlässigkeit des Trägers in Frage stünde.

Gaby Wentland lässt Vorstandstätigkeit bei „Gemeinsam gegen Menschenhandel“ vorläufig ruhen

Laut Bericht des evangelikalen Medienmagazins Idea habe der Netzwerkverein Gemeinsam gegen Menschenhandel (GGMH) – ein Bündnis von fast 40 Organisationen – mitgeteilt, dass Gaby Wentland ihre Vorstandstätigkeit dort bis zur Klärung der aktuellen Vorwürfe ruhen lasse.

Seitens GGMH nehme man die aktuellen Vorwürfe sehr ernst. Im Mittelunkt stünden nun „der Schutz der betroffenen Kinder, die Wahrnehmung ihrer Privatsphäre sowie eine sorgfältige und fachlich verantwortliche Klärung der Vorgänge.

In der Vergangenheit überstand Gaby Wentland Skandale im Wesentlichen unbeschadet und wurde dabei auch von GGMH in Schutz genommen. Der 1. Vorsitzende Frank Heinreich, ehem. MdB (CDU) und bis vor Kurzem auch Vorsitzender der Evangelischen Allianz Deutschland (EAD), bezeichnete die Vorwürfe gegen Mission Freedom im Rahmen einer umstrittenen Preisverleihung an den Verein durch den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) 2013 als „Verleumdung“. Auch als Gaby Wentland 2020 gemeinsam mit Inka Hammond den US-Präsidenten Donald Trump als von Gott eingesetzt und als Retter der Christenheit und seines Landes preiste, blieb dies sowohl für ihre Rolle bei GGMH als auch ihre damalige Vorstandstätigkeit für die Evangelische Allianz Deutschland (EAD) folgenlos.

Erst vergangene Woche veranstalteten u.a. GGMH und Mission Freedom im Beisein auch mehrerer Politiker*innen zum wiederholten Mal den Freiheit-Kongress im christlichen Kongresszentrum Schönblick in Schwäbisch Gmünd. Darüber berichten wir hier. Idea war Medienpartner und berichtete ausschließlich positiv über den Kongress. Einer Person von FundiWatch, die bereits seit Jahren zu Mission Freedom und dem Haus SeeNest recherchiert und in diesem Zusammenhang auch den Kongress 2024 besuchte, wurde für den diesjährigen Kongress ein Hausverbot erteilt.

Wie unsere Beobachtenden vor Ort berichten, war Gaby Wentland beim Kongressauftakt entgegen der Programmankündigung nicht auf der Bühne, sondern saß im Publikum.

Inga Gerckens, Mitarbeiterin von Mission Freedom und Geschäftsführerin der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH, moderierte laut Kongress-Programm ein Filmgespräch zu dem umstrittenen Film „Blinder Fleck“ der Regisseurrin Liz Wieskerstrauch (vgl. unseren Bericht zu dem Film hier). Zu einem weiteren kritischen Bericht der Zeit u.a. zu dem Film – in dem auch vermeintlichen Bezügen zum Haus SeeNest nachgegangen wurde, die letztlich aber nicht aufgeklärt werden konnten – ist aktuell lediglich der Hinweis zu lesen: „Dieser Artikel wurde aus rechtlichen Gründen depubliziert„.

Eisiges Schweigen und „Siegesgewissheit“

Auf FundiWatch-Anfragen zu den Vorfällen reagieren die Himmelsstürmer und Mission Freedom nicht.

Gegenüber dem BR teilt die Himmelsstürmer lediglich mit: „Grundlage unseres Handelns bilden die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen„. Und: „Unsere Leistungserbringung erfolgt unter der Aufsicht der Heimaufsicht und orientiert sich konsequent an den festgelegten fachlichen Prozessen.

Auf dem Freiheit-Kongress waren die Vorfälle im Haus SeeNest öffentlich kein Thema. Stattdessen zeigt sich Gaby Wentland auf ihren Social Media-Beiträgen von der Kritik unbeeindruckt: Auf einem gemeinsamen Foto vom Kongress zeigt sie sich freudestrahlend mit dem Team der Schweizer Organisation Heartwings. Untertitel: „Mit wundervollen Freunden ist alles leichter„.

Ein aktuelles Predigt-Video von Wentland trägt den Titel „Widerstände überwinden“. Dort zeigt sich Wentland – ohne die aktuellen Vorgänge zu erwähnen – weiterhin kampfbereit und siegessicher:

„Deswegen laufe mit dem Geist Gottes, auch wenn es schwierig ist, wird er dich siegreich führen. Das heißt, du wirst überwinden. Du wirst dich freuen. Du wirst wissen, dass da eine Belohnung ist, du wirst wissen, dass da ein Sinn hinter ist und du wirst wissen, dass das, was Gott dir versprochen hat, sich alles erfüllt.“

Quelle: Facebook, Gaby Wentland

Möge die Freude doch hoffentlich eines Tages bei den Kindern wieder einkehren, die wohl Schlimmes im Haus SeeNest erleben mussten und von einen Tag auf den anderen nun auseinandergerissen auf verschiedene Pflegefamilien verteilt werden mussten…

Schuld sind die anderen – und der Teufel..?

Heute äußerte sich Mission Freedom nun doch noch gegenüber Idea.

Und kritisiert die Behörden, da die Inobhutnahme ohne behördliche Vorankündigung erfolgt sind. Das Jugendamt Oberallgäu begründet dies damit, dass eine dringende Gefährdung der Kinder nicht habe ausgeschlossen werden können. In solchen Fällen stünde der Schutz der Kinder uneingeschränkt im Vordergrund.

Kritisiert werden von Mission Freedom auch die ehemaligen Mitarbeitenden, die die Vorfälle den Behörden meldeten. Denn diese hätten sich direkt an die Aufsichtsbehörde gewendet, ohne zuvor das Gespräch mit der Einrichtungsleitung zu suchen (gegen die wie berichtet nun eine gerichtlich vorläufig bestätigtes Tätigkeitsverbot verhängt wurde). Dass die direkte Konfrontation der Leitungsebene offensichtlich erfolglos geblieben wäre, zeigen die mittlerweile zahlreichen Vorfälle um Mission Freedom und dessen Umgang mit Kritik wohl deutlich.

Ebenso deutlich ist übrigens, dass dieses Agieren von Mission Freedom unmittelbar mit dessen spezifischer Glaubensausrichtung, insbesondere dem besonders ausgeprägten Glauben an das Wirken übernatürlicher, auch dämonischer Mächte, verbunden ist.

So resümmierte Gaby Wentland bereits nach Bekanntwerden einer sich nach Ermittlungen des LKA als falsch herausgestellten Lebensgeschichte einer vermeintlich minderjährig missbrauchten Frau (die Mission Freedom zuvor offensiv u.a. auf einer DVD und dem Evangelischen Kirchentag „vermarktet“ hatte):

Und sie haben mir dann Dinge untergeschoben, die alle nicht stimmen, das musst du dann auch ertragen und dann musst du lächeln. (…) Und dann haben wir rückblickend gesehen: Immer wenn die Zeitungen was Böses über mich schrieben, dann waren die Spenden doppelt hoch (…). Weil die Christen verstanden haben: Hier ist ein geistlicher Kampf. Hier ist der Satan dabei, wieder zurückzuholen, was ihm gehört. Und ich hatte versucht, so viel Land zu bekommen wie nur möglich.

Quelle: Vortrag von Gaby Wentland vom 09.09.2018 „Abend der Ermutigung“ in Schaffhausen (Youtube)

Ein Appell an die professionelle Soziale Arbeit

Der Fall zeigt besonders deutlich, wie wichtig es ist, die Einhaltung berufsethischer Grundsätze professioneller Sozialer Arbeit auch bei religiösen Trägern und auch in Zeiten klammer Haushaltskassen sicherzustellen. Diese Forderung hat nun auch der Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) in einer Pressemitteilung zu dem Fall noch einmal deutlich unterstrichen.

Und das gilt übrigens nicht nur für den Kinder- und Jugendbereich. Mission Freedom und weitere Organisationen aus dem Netzwerk GGMH betreuen auch zahlreiche erwachsene Personen. Eine staatliche Aufsicht für diese Einrichtungen gibt es hingegen nicht.

Wir bleiben weiter an dem Fall dran.

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