Verbindungen zwischen christlichem Fundamentalismus und Rechtsextremismus

Antwort der Bundesregierung zu Kleiner Anfrage BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

Am 29.05.2026 richtete die Bundestagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6166) einen Katalog mit insgesamt 29 Fragen zu möglichen Verbindungen zwischen christlichem Fundamentalismus und Rechtsextremismus in Deutschland an die Bundesregierung.

Die Anfrage nimmt in ihrem ausführlichen Fragenkatalog detailliert viele nationale und internationale Akteur*innen in Bezug, die uns auch immer wieder in unserer Arbeit bei FundiWatch begegnen. Dabei differenziert die Anfrage deutlich zwischen christlich-fundamentalistischen Akteur*innen im Speziellen und der wichtigen Rolle von Kirchen und christlichen Organisationen im Allgemeinen im Kampf gegen Rechtsextremismus und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. So leitet die Anfrage mit den Worten ein:

„Die Kirchen, christlichen Wohlfahrtsverbände, Hilfswerke und Jugendorganisationen sind eine zentrale Säule im Kampf gegen Rechtsextremismus und eine starke Stimme für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. […] Insgesamt sind die Kirchen ein unverzichtbarer Bestandteil einer aktiven Zivilgesellschaft, die sich im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vehement gegen extremistische Tendenzen und Vereinnahmung zur Wehr setzt. Umso mehr ist es im eigenen Interesse, extremistischen Tendenzen in den eigenen Reihen frühzeitig und mit der notwendigen Entschlossenheit entgegenzutreten.“

Nichstdestotrotz wurde die Anfrage in den vergangenen Tagen bereits von verschiedenen rechten und evangelikalen Medien als angebliches Anzeichen einer zunehmenden „Christenverfolgung“ geframed. Was uns nicht überrascht hat. Und leider sehen wir auch bei den (Amts-)Kirchen nicht immer die notwendige Entschlossenheit, sich von Vereinnahmungsversuchen christlich-fundamentalistischer Akteur*innen abzugrenzen.

Die Kleine Anfrage fragt nach möglichen Verbindungen zwischen christlich-fundamentalistischen Milieus, der AfD und rechtsextremen Netzwerken. Thematisiert wurden unter anderem christliche Influencer*innen, internationale Vernetzungen, die Lebensschutzbewegung, antifeministische und queerfeindliche Positionen sowie mögliche demokratie- und sicherheitspolitische Risiken. Zudem wollte die Fraktion wissen, welche Erkenntnisse Sicherheitsbehörden zu entsprechenden Akteur*innen und Strukturen vorliegen.

Mittlerweile liegt die Antwort der Bundesregierung vor, über die diverse Medien bereits berichten (vgl. zur dpa-Meldung z.B. Tagesspiegel vom 13.06.2026). Demnach erkennt die Bundesregierung Verbindungen einzelner christlich-fundamentalistischer Akteure zu AfD-nahen und internationalen rechten Netzwerken. Der Verfassungsschutz beobachte zudem Akteur*innen, die christliche Motive zur Verbreitung extremistischer Inhalte einsetzen. Namen nennt die Bundesregierung bislang offenbar nicht.

Mit der Antwort bestätigt die Bundesregierung erstmals, dass der Verfassungsschutz christlich-fundamentalistische Akteur*innen und Netzwerke mit Verbindungen in nationale und internationale Netzwerke, die extremistische und verfassungsfeindliche Ideologien verbreiten, im Blick hat.

Das ist eine gute Nachricht. Denn bisher war das nicht der Fall, was unter anderem Dr. Jobst Paul vom Duisburger Institut für Spach- und Sozialforschung (DISS) 2023 in einem bereits mehrfach von uns erwähnten Kurzgutachten für das CoRE NRW unter dem Titel „Religion und Macht. Zum extremistischen Potenzial des christlichen Fundamentalismus“ ausführlich dargestellt und kritisiert hat. Zu hinterfragen, was der Verfassungsschutz genau im Blick hat und ob das Beobachtungsfeld ausreicht, gilt es allemal.

Öffentlich verfügbar ist die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage (BT-Drs. 21/6473) bislang noch nicht. Nach Auswertung der Antwort werden wir ausführlicher berichten.

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