ICF Karlsruhe: Evangelikale Jugendhilfe?

Kontext-Wochenzeitung berichtet über Offenen Brief von FundiWatch zur geplanten Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe

(Quelle Titelbild: Instagram, @kontextwz). Wie bereits berichtet, hat die zum „ICF Movement“ gehörende Freikirche ICF Karlsruhe die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Obwohl das ICF (International Christian Fellowship) äußerst umstritten ist, sieht die Verwaltung in Karlsruhe offenbar keine Probleme: In einer äußerst knappen Sitzungsvorlage empfahl sie dem Jugendhilfeausschuss der Anerkennung zuzustimmen. Nun berichtet auch die Kontext-Wochenzeitung über den Vorgang.

Nach Kritik in Offenen Briefen der Linksfraktion Karlsruhe und von FundiWatch wurde der Tagesordnungspunkt vorerst abgesetzt. Entschieden ist damit aber noch nichts. Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses tagt Anfang Oktober. Die von uns in dem Offenen Brief aufgeworfenen Fragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen wurden trotz Nachfragen bisher weder seitens der Stadtverwaltung noch seitens des ICF Karlsruhe beantwortet. Stattdessen traf sich der Jugendhilfeausschuss Anfang vergangener Woche nun nichtöffentlich – gemeinsam mit Vertretern des ICF Karlsruhe, denen somit Gelegenheit geboten wurde, fern von kritischer Öffentlichkeit für ihr Vorhaben zu werben.

Eine solche kritische Öffentlichkeit scheinen sowohl die Stadtverwaltung als auch das ICF unbedingt meiden zu wollen. Auch gegenüber der Kontext-Wochenzeitung zeigten sich Stadtverwaltung und ICF Karlsruhe nun ähnlich verschlossen.

Gegenüber Kontext teilt die Stadtverwaltung mit, die Kritik von FundiWatch beziehe sich vor allem auf andere ICF-Standorte wie Zürich und München. Dass dies nicht zutrifft, kann in unserem Offenen Brief nachgelesen werden. Zwar geht es dort auch darum, ob sich das ICF Karlsruhe von fragwürdigen und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen widersprechenden Ausrichtungen im ICF Movement tatsächlich abgrenzt. Im wesentlichen bezogen sich unsere Fragen aber auf generelle Fragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen.  Insbesondere stünde einer Anerkennung entgegen, wenn – wofür einiges zu sprechen scheint – die Jugendarbeit der ICF Karlsruhe überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dient.

Um so überraschender erscheint es, dass die Stadtverwaltung nun auf Kontext-Anfrage selbst aus der Vereinssatzung des ICF Karlsruhe zitiert: Demnach werde der Vereinszweck unter anderem verwirklicht durch die „Verbreitung und Förderung der biblischen Botschaft“, missionarische Veranstaltungen, Gemeindegründung und Gemeindeaufbau, christliche Seelsorge und Schulungen zum christlichen Leben“. All das ist zulässig und von der Glaubensfreiheit gedeckt, spricht allerdings eher gerade gegen das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen als Träger der freien Jugendhilfe. Den Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses wurde die ICF-Satzung nach Informationen von FundiWatch übrigens nicht zur Verfügung gestellt.

Dass die Stadtverwaltung im übrigen auf Fragen – die sie selbst hätte prüfen müssen – nicht eingeht, irritiert. Dass das ICF Karlsruhe auf diese Fragen nicht antworten mag, scheint jedenfalls nicht dafür zu sprechen, dass man mit der eigenen Ausrichtung und Positionierung transparent umzugehen gedenkt.

Erstaunlich ist auch, auf welch große Zurückhaltung über den Fall zu berichten wir bei lokalen Medien gestoßen sind. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass die große Verbundenheit, die das ICF Karlsruhe mit der Stadt mittlerweile erreicht hat, dabei eine Rolle spielt. So berichtet Kontext auch ausführlich vom mittlerweile riesigen Charity-Event des ICFWeihnachten neu erleben„, mit dem das ICF Karlsruhe erhebliche Einnahmen v.a. für seine eigenen Einrichtungen generiert. Bewusst scheint das vielen Besucher*innen des Events nicht zu sein. Jedenfalls bis 2025 hatte der Bürgermeister der Stadt Karlsruhe die Schirmherrschaft für das Event.

Es dürfte jedenfalls noch deutlich mehr öffentliche Aufmerksamkeit bedürfen, um offene Fragen im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu klären. Würde das ICF Karlsruhe die Anerkennung erreichen, hätte die Freikirche einen erheblichen Einfluss auf die Kinder- und Jugendarbeit der Region – zumal die Anerkennung für alle Standorte des Vereins in Karlsruhe, Krauchgau, Rhein-Neckar, Ludwigsburg und Südpfalz gelten würde…

Wir bleiben jedenfalls dran!

Anerkennung der umstrittenen Freikirche ICF Karlsruhe als freier Träger der Jugendhilfe?

Nichtöffentliche Gespräche im „Hinterzimmer“? Transparenz sieht anders aus!

(Quelle Titelbild: icf-karksruhe.de / Youtube). Wie berichtet, hat die umstrittene Freikirche International Christian Fellowship (ICF) an ihrem Standort in Karlsruhe (ICF Karlsruhe e.V.) die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Die Stadtverwaltung empfahl daraufhin in einer äußerst knappen (und unseres Erachtens unvollständigen) Vorlage dem Jugendhilfeausschuss Karlsruhe die Anerkennung.

Die Beschlussfassung wurde nach Kritik zwar vorerst abgesetzt. Offiziell tagt der Jugendhilfeausschuss erst wieder Anfang Oktober. Nun soll allerdings wohl bereits am morgigen Montag (20.07.2026) ein nichtöffentliches Gespräch mit dem ICF Karlsruhe (also quasi „im Hinterzimmer“) geführt werden.

Unsere Bedenken an einer nichtöffentlichen Erörterung der u.a. von FundiWatch aufgeworfenen kritischen Nachfragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen für das ICF Karlsruhe hatten wir bereits vergangene Woche in einer E-Mail an den Jugendhilfeausschuss formuliert. Am Ende dieses Beitrags werden wir diese Mail nun hier veröffentlichen.

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe: Eröffnung erheblicher Einflussnahmemöglichkeiten auf Jugendhilfe

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat erhebliche Folgen. So beispielsweise die Beteiligung anerkannter Träger in die Jugendhilfeplanung, Möglichkeiten zur Mitwirkung in Jugendhilfeausschüssen, Anspruch auf partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe uvm. Sprich: Die Anerkennung ist eine maßgebliche Voraussetzung dafür, um auf den gesamten Bereich der Jugendhilfe vor Ort erheblichen Einfluss nehmen zu können.

Was es bedeutet, wenn in diesen Bereichen antipluralistische, queerfeindliche etc. Ideolog*innen ihren Einfluss ausbauen könnten, dürfte offensichtlich sein. Dass entsprechende Vorgehensweisen keinen Einzelfall darstellen, haben wir bereits letztes Jahr in unserer von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderten Handreichung über Vorgehensweisen, Strategien und Netzwerke christlich-fundamentalistischer Akteurskonstellationen in der Sozialen Arbeit dargestellt.

Beim ICF Karlsruhe ergeben sich zudem besonders viele Anhaltspunkte, dass die Jugendarbeit nach ihrem eigenen Selbstverständnis vorrangig der Verbreitung ihres eigenen Glaubensverständnisses dienen soll. Vereinigungen, „die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen“, können hingen nach den Grundsätzen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden (AGOLJB)  nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden.

Weder Stadtverwaltung noch das ICF Karlsruhe gehen auf Fragen zu den Anerkennungsvoraussetzungen ein

Nach Kritik der Linksfraktion und einem Offenen Brief von FundiWatch, in dem wir unsere Bedenken ausführlich darlegten, wurde die ursprünglich bereits für den 19.06.2026 vorgesehenen Beschlussfassung von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Stadtverwaltung teilte FundiWatch gegenüber später mit, man bedanke sich für unsere Hinweise, nehme unsere Anmerkungen „sehr ernst“ und werde die angesprochenen Fragestellungen in die „weitere Prüfung mit aufnehmen“. Zur Klärung der von der Linksfraktion und FundiWatch angesprochenen inhaltlichen Punkte solle ein gemeinsames Gespräch des Jugendhilfeausschusses mit Vertretern des ICF Karlsruhe stattfinden.

Ähnliches teilte uns auf Anfrage auch das ICF Karlsruhe mit. In der Antwortmail heißt es:

Die im Zusammenhang mit unserem Antrag relevanten Fragen werden im dafür vorgesehenen Verfahren mit der Stadt Karlsruhe und dem Jugendhilfeausschuss erörtert.

Inhaltlich ging das ICF Karsruhe auf unsere Fragen hingegen nicht ein, auch nicht in einer Stellungnahme an den Jugendhilfeausschuss, auf die das ICF in der Antwort verwies. Auch auf einfach zu beantwortende Fragen, wie bspw. ob ebenso wie im ICF München queere Menschen von Leitungspositionen ausgeschlossen seien, erhielten wir keine Antwort. Das steht in eklatantem Widerspruch zu der Stellungnahme des ICF Karlsruhe an den Jugendhilfeausschuss, in der es heißt, man freue sich „über jede Gelegenheit, unsere Arbeit transparent vorzustellen und Fragen offen zu beantworten„.

Transparenz statt Hinterzimmer!

Entscheidungen und Verhandlungen (auch) von Jugendhilfeausschüssen sind grundsätzlich öffentlich zu führen. Nur in Ausnahmefällen können einzelne Gegenstände nichtöffentlich verhandelt werden. Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient insbesondere der demokratischen Kontrolle – und hat gerade auch bei einer so wichtigen Frage wie der Anerkennung als Träger der Jugendhilfe große Bedeutung (dementsprechend war die Behandlung und Beschlussfassung auch ursprünglich in einer öffentlichen Sitzung vorgesehen).

Auch eine Anerkennung der eng mit dem ICF Karlsruhe verbundenen Kinder und Jugend Arche (u.a. gehört dessen Vorsitzende Sybille Beck zum Leitungspastorenehepaar des ICF Karlsruhe) wurde Anfang 2025 öffentlich behandelt. Übrigens mit ähnlich knapper, die Anerkennung empfehlender Beschlussvorlage der Verwaltung, wie nun beim ICF Karlsruhe. Von Stimmen aus dem Gemeinderat erfuhren wir, die Verbindungen seien damals wohl nicht bewusst gewesen.

Nun scheint die Verwaltung eine Auseinandersetzung mit öffentlich aufgeworfenen kritischen Fragen allerdings eher ins „Hinterzimmer“ verlagern und ohne öffentliche Kontrolle führen zu wollen. Unseres Erachtens gibt es hierfür keine Rechtfertigung und auch kommunalrechtliche Gründe dürften dem entgegenzustehen.

Nichtöffentliches Gespräch mit ICF Karslruhe bereits morgen?

Wir haben uns daher am 15.07.2026 erneut an die Ausschussvorsitzende Bürgermeisterin Yvette Melchien und die Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses gewendet und um Rückmeldung gebeten, ob eine öffentliche Erörderung der aufgeworfenen Fragen erfolgen wird und, falls nicht, wie dies begründet wird. Eine Reaktion erhielten wir darauf bisher nicht.

Allerdings erreichten uns nun Hinweise, dass das nichtöffentliche Gespräch mit dem ICF Karlsruhe bereits morgen, am 20.07.2026, geführt werden solle. Ob diese Hinweise zutreffen, können wir nicht abschließend beurteilen. Wir haben uns vor diesem Hintergrund nun jedoch entschieden, unsere letzte E-Mail an Bürgermeisterin Melchien und den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe an dieser Stelle zu veröffentlichen:

Betreff: Re: Offener Brief zur geplanten Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Melchien,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 07.07.2026 auf unseren Offenen Brief zur beantragten Anerkennung der ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie die darin aufgeworfenen Fragen ernst nehmen und diesen weiter nachgehen möchten.

Inzwischen haben wir jedoch Sorge, dass die von Ihnen und der ICF angekündigten Gespräche mit dem Jugendhilfeausschuss offenbar nichtöffentlich stattfinden sollen. Die ICF Karlsruhe hat uns gegenüber die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen abgelehnt und auf die mit Ihnen bzw. dem Ausschuss geplanten Gespräche hingewiesen. Selbst die Beantwortung einfacher Fragen, bspw. ob ebenso wie laut öffentlich vom ICF München bekannt gemachten Grundsätzen, auch bei der ICF Karlsruhe queere Menschen von Leitungspositionen ausgeschlossen sind, wurden von der ICF Karlsruhe nicht beantwortet.

Sollte es zutreffen, dass die weiteren Gespräche mit der ICF Karlsruhe nichtöffentlich geführt werden sollen, haben wir hieran erhebliche – auch rechtliche – Bedenken.

Nach unserem Verständnis dient das angekündigte Gespräch nicht lediglich einem unverbindlichen Austausch, sondern der Erörterung der im Offenen Brief aufgeworfenen Fragen und damit der Vorbereitung der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über den Anerkennungsantrag nach § 75 SGB VIII. Es wäre damit Teil der Meinungs- und Willensbildung des Ausschusses in einer Angelegenheit von erheblichem öffentlichem Interesse.

Nach § 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind Sitzungen beschließender Ausschüsse grundsätzlich öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt nur in Betracht, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Dass diese Voraussetzungen für ein Gespräch über die Anerkennungsvoraussetzungen der ICF Karlsruhe, ihre fachliche Eignung oder die hierzu erhobenen Fragen vorliegen, vermögen wir derzeit nicht zu erkennen.

Hinzu kommt, dass der Jugendhilfeausschuss die Anerkennung der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. in seiner Sitzung am 19. Februar 2025 öffentlich beraten und beschlossen hat. Die Antragstellerin wurde im öffentlichen Sitzungsteil angehört, die Verwaltung stellte den Sachverhalt öffentlich vor und der Ausschuss fasste seinen Beschluss ebenfalls öffentlich.

Bemerkenswert ist dabei, dass die damalige Verwaltungsvorlage – ebenso wie die aktuelle Vorlage zur ICF Karlsruhe – äußerst knapp gehalten war. Sie setzte sich (ebenfalls) nicht näher mit den einzelnen Anerkennungsvoraussetzungen des § 75 SGB VIII auseinander und enthielt keine vertiefte fachliche oder rechtliche Würdigung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Zudem wurden in der Vorlage aus unserer Sicht wesentliche tatsächliche Umstände nicht dargestellt. So ist Frau Sybille Beck nach unserem Kenntnisstand Vorsitzende der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. und zugleich eine der Hauptpastorinnen der ICF Karlsruhe. Die ARCHE hat ihren Sitz an der Anschrift der ICF Karlsruhe. Darüber hinaus nutzt die ARCHE nach den auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen für Bewerbungen im Bundesfreiwilligendienst eine E-Mail-Adresse der ICF Karlsruhe und fordert Bewerberinnen und Bewerber auf, unter anderem einen Bericht über ihren „Weg mit Gott“ einzureichen. Diese Umstände hätten aus unserer Sicht zumindest Anlass gegeben, die tatsächlichen Beziehungen zwischen beiden Organisationen im Rahmen der damaligen Beschlussvorlage transparent darzustellen.

Gerade vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, dass die nunmehr angekündigte vertiefte Erörterung der Anerkennungsvoraussetzungen der ICF Karlsruhe nicht außerhalb der Öffentlichkeit erfolgt. Wenn die Verwaltung aufgrund der vorgetragenen Einwendungen und der öffentlichen Diskussion eine weitergehende Prüfung für erforderlich hält und hierzu den Jugendhilfeausschuss gemeinsam mit der ICF Karlsruhe anhören möchte, sollte diese Erörterung aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses stattfinden. Andernfalls entstünde zumindest der Eindruck, dass ausgerechnet die inhaltliche Auseinandersetzung mit den entscheidungserheblichen Fragen der öffentlichen Kontrolle entzogen wird. Zudem scheint uns ein solches Vorgehen auch kommunalrechtlich unzulässig.

Wir möchten Sie daher höflich, aber nachdrücklich bitten, das angekündigte Gespräch – sofern keine konkreten gesetzlichen Gründe entgegenstehen – als öffentlichen Tagesordnungspunkt einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses durchzuführen und bitten um Rückmeldung dazu, wie Sie sich hierzu verhalten werden.

Sollte dennoch eine nichtöffentliche Durchführung beabsichtigt sein, bitten wir um Mitteilung,

  • auf welchen konkreten gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 35 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sich diese Entscheidung stützt,
  • welche schutzwürdigen Interessen aus Ihrer Sicht einen Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigen,
  • weshalb die angekündigte Erörterung nicht im Rahmen einer öffentlichen Ausschusssitzung erfolgen soll, obwohl sie ersichtlich der Vorbereitung der Entscheidung über den Anerkennungsantrag dient, und
  • weshalb im Fall der ICF Karlsruhe von der Verfahrensweise abgewichen werden soll, die der Jugendhilfeausschuss bei der Anerkennung der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. angewandt hat.

Wir sind überzeugt, dass ein transparentes und öffentlich nachvollziehbares Verfahren im Interesse aller Beteiligten liegt – der Stadt, des Jugendhilfeausschusses, der ICF Karlsruhe und der Öffentlichkeit gleichermaßen. Aus Transparenzgründen haben wir in dieser Mail die uns bekannten Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses mir ins Cc genommen – gerne kann diese Mail an weitere Mitglieder*innen des Ausschusses weitergeleitet werden.

Wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung bis möglichst zum 17.07.2026.

Mit freundlichen Grüßen

FundiWatch

Offener Brief zur geplanten Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe

(Bildquellen: ICF Movement; Stadt Karlsruhe). Wie bereits berichtet, beabsichtigt der Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe bereits am 19.06.2026 über die Anerkennung des International Christian Fellowship Karlsruhe e.V. (ICF Karlsruhe) als Träger der freien Jugendhilfe zu entscheiden.

Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Anerkennung des Vereins. In einem heute veröffentlichten Offenen Brief fordern wir, die Entscheidung zunächst zurückzustellen. Unseres Erachtens bleiben wesentliche Fragen zu den gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen, zur weltanschaulichen Ausrichtung des Vereins sowie zum Schutz der Rechte junger Menschen bislang ungeklärt.

Im Folgenden veröffentlichen wir den vollständigen Offenen Brief. Dieser kann auch hier heruntergeladen werden. Eine Pressemitteilung vom heutigen Tage findet sich hier.

UPDATE [kurz nach Veröffentlichung]: Kurz nach Versand des Offenen Briefs erfuhren wir, dass der morgige Tagesordnungspunkt für die Beschlussfassung wohl abgesetzt wurde. Im öffentlich einsehbaren Situngskalender ist der TOP hingegen weiterhin aufgeführt.

Offener Brief
an die Stadtverwaltung der Stadt Karlsruhe
und die Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses

Geplante Anerkennung des International Christian Fellowship Karlsruhe e.V. als Träger der freien Jugendhilfe

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Melchien,
sehr geehrte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses,

mit Sorge verfolgen wir die geplante Anerkennung des International Christian Fellowship Karlsruhe e.V. (ICF Karlsruhe) als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist mehr als ein formaler Verwaltungsakt. Sie ist gleichbedeutend mit einem Vertrauensvorschuss des Staates und setzt voraus, dass ein Träger dauerhaft Gewähr dafür bietet, die gesetzlichen Anforderungen der Kinder- und Jugendhilfe zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Achtung der Rechte junger Menschen, für fachliche Standards, für Schutz- und Beschwerdestrukturen sowie für eine Arbeit, die den Zielen des Grundgesetzes förderlich ist.

Vor diesem Hintergrund halten wir die geplante Anerkennung des International Christian Fellowship Karlsruhe e.V. (ICF Karlsruhe) gemäß § 75 SGB VIII für hoch problematisch und fordern den Jugendhilfeausschuss auf, die Beschlussfassung zurückzustellen, bis die Anerkennungsvoraussetzungen sorgfältig, öffentlich nachvollziehbar und unter Einbeziehung unabhängiger fachlicher Expertise geprüft wurden.

Das ehrenamtliche und unabhängige Recherchekollektiv FundiWatch beobachtet und dokumentiert Entwicklungen im Bereich des christlichen Fundamentalismus und dessen Auswirkungen auf Gesellschaft, Bildung, Soziale Arbeit und Menschenrechte. Ziel unserer Arbeit ist eine sachliche, quellenbasierte Aufklärung über christlich-fundamentalistische Strömungen und ihre gesellschaftliche Bedeutung.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um die Frage, ob religiöse oder christliche Organisationen grundsätzlich Träger der freien Jugendhilfe sein können. Dies ist selbstverständlich möglich und in Deutschland vielfach gelebte Praxis. Unsere Sorge richtet sich vielmehr auf die konkrete Frage, ob die ideologische Ausrichtung, das Selbstverständnis und die tatsächliche Tätigkeit des ICF Karlsruhe mit den Voraussetzungen einer Anerkennung vereinbar sind und ob die Verwaltung diese Fragen ausreichend geprüft hat.

An einer solchen Prüfung bestehen nach derzeitiger Sachlage erhebliche Zweifel. Der äußerst knapp gehaltenen Sitzungsvorlage ist nicht zu entnehmen, ob die einzelnen gesetzlichen Anforderungen unter Beachtung der vom KVJS für Baden-Württemberg bereitgestellten fachlichen Orientierung, insbesondere die „Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII“ der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden (AGOLJB) vom 07.09.2016 sowie der später hinzugekommenen Anforderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) hinreichend geprüft wurden.

Überraschend ist dies insbesondere vor dem Hintergrund erheblicher öffentlicher und langjähriger Kritik an der ideologischen Ausrichtung der ICF-Bewegung, die in der Vorlage nicht erkennbar berücksichtigt wird. Im Folgenden möchten wir unsere Sorgen näher begründen und damit eine rechtmäßige, sachliche und dem Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Entscheidung des Jugendhilfeausschusses unterstützen.

Wer ist das ICF Karlsruhe?

Das ICF Karlsruhe ist nicht nur eine lokale Freikirche, sondern Teil einer überregionalen, internationalen Bewegung mit gemeinsamer theologischer (Grund-)Ausrichtung und gemeinsamen geistlichen Konzepten.

Als ICF-Standort ist das ICF Karlsruhe Teil der internationalen evangelikal-charismatischen Kirchenbewegung ICF Movement mit Ursprung in Zürich. Die ICF-Bewegung umfasst zahlreiche Standorte im deutschsprachigen Raum und darüber hinaus. Die einzelnen Gemeinden verstehen sich nicht als voneinander unabhängige Organisationen, sondern als Teil einer gemeinsamen Bewegung („Movement“) mit gemeinsamen theologischen Grundlagen, Leitungsstrukturen, Schulungsangeboten, Konferenzen und einem regelmäßigen Austausch von Prediger*innen. Darüber hinaus ist ICF Karlsruhe selbst Träger weiterer Standorte. So werden auch die Standorte ICF Kraichgau, Rhein-Neckar und Südpfalz rechtlich über den Verein ICF Karlsruhe e.V. geführt.

Zu den prägenden Persönlichkeiten der Bewegung gehören insbesondere der ICF-Gründer Leo Bigger (ICF Zürich) sowie weitere einflussreiche Leiter wie Tobias Teichen (ICF München), die ebenfalls wiederholt das ICF Karlsruhe aufsuchten. Darüber hinaus treten weitere führende Vertreter der Bewegung regelmäßig standortübergreifend auf und prägen so die theologische Ausrichtung der einzelnen Gemeinden.

Das ICF Karlsruhe ist eng in diese Strukturen eingebunden. Das zeigt sich bereits auf der Webseite, die zahlreiche Verlinkungen auf die Seite des ICF-Movement enthält. Solche Vernetzungen zeigen sich auch auf gemeinsamen Events, für die auch das ICF Karlsruhe wirbt, wie beispielsweise der für Mai 2027 in Zürich geplanten „ICF Conference“. Auf dieser sind neben den bereits erwähnten ICF-Pastoren weitere umstrittene Akteur*innen der evangelikalen Bewegung als Speaker angekündigt, wie beispielsweise der teils rechtspopulistisch auftretende Leiter des Augsburger Gebetshauses Johannes Hartl oder auch Dr. Stefan Vatter, auf dessen Konferenzen mit seinem „Apostolischen Konvent“ auch die rechtskatholische und im österreichischen Rechtsextremismusbericht des DÖW erwähnte österreichische Politikerin Gudrun Kugler auftritt.

Geleitet wird das ICF Karlsruhe durch das Ehepaar Steffen und Sybille Beck. Steffen Beck ist zugleich Co-Vorsitzender der Evangelischen Allianz Karlsruhe, der Ortsallianz des evangelikalen Netzwerks Evangelische Allianz Deutschland (EAD). Sybille Beck leitet den Verein Kinder und Jugend Arche Karlsruhe e.V., der ebenfalls eng mit dem ICF Karlsruhe verbunden ist und seinen Sitz an derselben Adresse hat. Aus diversen Predigten zum Thema Sexualität ergibt sich deutlich eine radikal konservative und heteronormative Sexualethik. Sybille Beck vertritt öffentlich die Auffassung, Scheidung in der Ehe solle grundsätzlich „keine Option“ sein und berichtet davon, wie Gott sie von „dämonischen Belastungen“ geheilt habe.

Das ICF Karlsruhe versteht sich ausdrücklich als Kirche und missionarische Glaubensgemeinschaft. Laut Verwaltungsvorlage gehören gemäß Satzung unter anderem die Verbreitung der biblischen Botschaft, missionarische Veranstaltungen, christliche Seelsorge und Schulungen zum christlichen Leben zu den Vereinszwecken. Die Kinder- und Jugendarbeit wird auf der Webseite des ICF Karlsruhe ausdrücklich mit dem Ziel verbunden, Kinder und Jugendliche an den christlichen Glauben heranzuführen und sie in ihrer Beziehung zu Jesus Christus zu fördern. „ICF Kids“ richtet sich an Kinder von 0 bis 15 Jahren; Ziel ist ausdrücklich, dass Kinder „Jesus Christus als ihren besten Freund kennenlernen“. Auch Kleinkinder sollen einen „Schöpfergott“ und „Vater im Himmel“ kennenlernen. Zudem ist auf der Seite eine Broschüre zum Thema „Mit Kindern über Sexualität reden“ des Vereins Weißes Kreuz verlinkt – eines evangelikalen Beratungswerks, das homosexuelle Beziehungen theologisch nicht als gleichwertig zur Ehe zwischen Mann und Frau anerkennt und eine konservative Sexualethik vertritt. „ICF Youth“ richtet sich an 13- bis 19-Jährige; Ziel ist, „Jesus ähnlicher“ zu werden, Gott zu erleben, das eigene Umfeld positiv zu beeinflussen und Bibel/Inputs/Worship zu haben.

Für Personen ab 14 Jahren bietet ICF Karlsruhe das Seminar „Gottes Stimme hören“ mit Prophetie, hörendem Gebet und praktischen Übungen an. Paarangebote beschreibt ICF Karlsruhe ausdrücklich als Suche nach dem „Platz als Mann und Frau“ und formuliert: „Gott hat die Ehe zwischen Mann und Frau … geschaffen“.

Vor diesem Hintergrund stellt sich unseres Erachtens die Frage, ob die Kinder- und Jugendarbeit des ICF Karlsruhe überhaupt einen eigenständigen Schwerpunkt der Vereinstätigkeit bildet oder ob sie überwiegend Bestandteil der kirchlichen und missionarischen Arbeit der Gemeinde ist. Gerade diese Abgrenzung ist für eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII wesentlich.

Ergänzend sei auf die Veröffentlichungen des Bayerischen Landesjugendamts zu Gefährdungen des Kindeswohls in konfliktträchtigen religiösen / weltanschaulichen Gruppen hingewiesen, die sich teils auch ausdrücklich mit (christlich-)fundamentalistischen Ideologien befassen. Solche Hinweise machen eine vertiefte Prüfung nicht entbehrlich, sondern umso notwendiger – wofür im Übrigen die erst kürzlich erfolgte behördliche Schließung eines Kinder- und Jugendheims einer christlich-fundamentalistischen Organisation im Allgäu aufgrund des Verdachts kindeswohlgefährdender Erziehungsmethoden ein mahnendes Beispiel sein dürfte.

Kritik an der ICF-Bewegung und Stellungnahmen von Fachstellen

Die ICF-Bewegung ist seit vielen Jahren Gegenstand religionswissenschaftlicher Beobachtung sowie der Auseinandersetzung durch Fach- und Beratungsstellen zu religiösen Gemeinschaften. Wiederholt wurden Kritikpunkte ehemaliger Mitglieder und externer Fachleute dokumentiert. Diese betreffen unter anderem Fragen des Umgangs mit Autorität und Macht, Gruppenbindung, religiösem Anpassungsdruck, Geschlechterrollen sowie den Umgang mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Auch die Schweizer Fachstelle InfoSekta hat sich wiederholt mit der ICF-Bewegung befasst. In Veröffentlichungen der Fachstelle sowie in öffentlichen Stellungnahmen werden unter anderem ein ausgeprägtes Schwarz-Weiß-Denken sowie Berichte ehemaliger Mitglieder über sozialen und religiösen Anpassungsdruck und eine strikte „Purity Culture“ (Keuschheitskultur) thematisiert. Zusammenfassend hält InfoSekta in einer Stellungnahme fest:

„Bei näherer Betrachtung der ICF zeigt sich, dass hinter der glitzernden und gewinnenden Oberfläche eine problematische Gruppe steht, die mittels einer dualistisch angelegten Lehre und subtilen Druckmitteln die Gläubigen an sich bindet.“

Das ICF Karlsruhe versteht sich primär als Kirche

Das ICF Karlsruhe beschreibt sich selbst als evangelische Freikirche und Teil der internationalen ICF-Kirchenbewegung.

Laut Verwaltungsvorlage umfassen die Satzungszwecke unter anderem:

  • die Verbreitung der biblischen Botschaft,
  • missionarische Veranstaltungen,
  • christliche Seelsorge,
  • Schulungen zum christlichen Leben.

Auch die Kinder- und Jugendarbeit wird ausdrücklich mit dem Ziel verbunden, Kinder und Jugendliche an den christlichen Glauben und dessen Weiterverbreitung heranzuführen.

Damit geht es nicht lediglich um eine wertgebundene pädagogische Arbeit, sondern um die Frage, ob Jugendhilfe hier eigenständiger Vereinszweck oder Bestandteil kirchlicher Missions- und Gemeindearbeit ist. Nach Ziffer 2.1.5 der bereits erwähnten AGOLJB-Grundsätze können Vereinigungen, „die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen“, nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Diese Grundsätze sind keine Rechtsnorm, werden jedoch vom KVJS als fachliche Orientierung für Anerkennungsverfahren in Baden-Württemberg bereitgestellt. Gerade bei einem Verein, der sich selbst in erster Linie als Kirche versteht und auch seine Jugendarbeit in erster Linie religiös-missionarisch ausrichtet, hätte diese Frage unseres Erachtens einer besonders sorgfältigen und nachvollziehbaren Prüfung bedurft.

Konservative Sexualethik und Umgang mit Vielfalt

ICF Karlsruhe vertritt öffentlich ein Eheverständnis, wonach die Ehe von Gott als Verbindung zwischen Mann und Frau geschaffen wurde.

Zugleich ist die Gemeinde in internationale evangelikal-charismatische Netzwerke eingebunden, in denen vielfach konservative Positionen zu Geschlechterrollen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt vertreten werden.

Zu den bei ICF Karlsruhe aufgetretenen Referent*innen gehören unter anderem umstrittene Evangelikale wie beispielsweise:

  • Leo Bigger (ICF Zürich),
  • Tobias Teichen (ICF München),
  • Jana Hochhalter aka „Jana Highholder“ (u.a. liebezurbibel),
  • Johannes Hartl (u.a. Gebetshaus Augsburg),
  • Maria Prean (österreichische Missionarin)
  • u.v.m.

Darüber hinaus bestehen weitere Zusammenarbeiten und Verbindungen auch mit Akteur*innen aus dem US-Evangelikalen Umfeld. So trat 2019 das „Ministry Team“ der kalifornischen Trump-nahen Bethel Church in der ICF Karlsruhe auf. Ein Auftritt des Leiters Bill Johnson der Bethel Church 2024 auf der UNUM24 in München sorgte für erhebliche Kritik (weitere Infos zur UNUM24, die auch vom ICF München unterstützt wurde, auch hier).

Mehrere dieser Personen haben sich öffentlich ablehnend gegenüber queeren Lebensweisen, modernen Genderkonzepten oder gleichgeschlechtlichen Beziehungen geäußert oder stehen für Milieus, in denen entsprechende Positionen verbreitet sind. Dies begründet keine automatische Gleichsetzung mit sämtlichen Positionen des ICF Karlsruhe. Es verdeutlicht jedoch, in welchem theologischen und weltanschaulichen Umfeld sich die Gemeinde bewegt.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Frage angebracht, wie ICF Karlsruhe die Rechte und Bedürfnisse queerer Jugendlicher berücksichtigt und welche konkreten Konzepte bestehen, um Vielfalt, Diskriminierungsfreiheit, sexuelle Selbstbestimmung und den Schutz vulnerabler junger Menschen zu gewährleisten.

Problematische Beratungs- und Seelsorgeangebote

Das ICF Karlsruhe bietet neben klassischer Gemeindearbeit auch spirituelle Beratungs- und Seelsorgeangebote an, darunter:

  • SOZO,
  • Healing Rooms,
  • hörendes Gebet,
  • prophetische Praxis.

Diese Angebote beruhen auf der Vorstellung übernatürlicher, auch dämonischer Mächte und werden von verschiedenen Fachstellen und kirchlichen Beratungsstellen kritisch diskutiert, da sie sich außerhalb professioneller psychologischer, sozialpädagogischer und seelsorgerlicher Standards bewegen.

Der „SOZO“-Befreiungsdienst stammt aus der bereits erwähnten Bethel Church und wird von international als innerer Heilungs- und Befreiungsdienst verbreitet. Der Dienst bewegt sich außerhalb professioneller psychologischer, sozialpädagogischer und seelsorgerlicher Standards und wird auch innerkirchlich, wie beispielsweise durch die EZW, kritisiert. In Deutschland wird der Dienst über den Bethel SOZO Deutschland e.V. bundesweit vertrieben. Internationale Leiterin ist die zur Bethel Church gehörende Dawna de Silva.

Aus der internationalen Webseite von De Silva geht hervor, dass der „Befreiungsdienst“ im Modell der „Vier Türen“ auch zur „Befreiung von der Sünde der Homosexualität“, also eine Veränderung bzw. Unterdrückung der sexuellen Orientierung angewendet wird. Die verschiedenen „Türen“ stehen demnach für verschiedene Sündenbereiche, wobei zu den sexuellen Sünden neben beispielsweise Ehebruch und Vergewaltigung auch Homosexualität gehören soll. In Deutschland sind auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung gerichtete Praktiken bei Minderjährigen sowie die Bewerbung entsprechender Angebote nach dem Konversionsbehandlungsschutzgesetz verboten. So wundert es nicht, dass die explizite Erwähnung dieses „Einsatzgebietes“ auf deutschen Webseiten nicht erwähnt wird, das sogenannte „Modell der vier Türen“ aber durchaus.

Vorkommnisse von Konversionsbehandlungen in der ICF sind in der PULS-Doku „Inside Freikirche ICF“ in der ICF Augsburg dokumentiert: An einem Journalisten, der sich dort als homosexuell empfindend ausgab, wurde eine Art „Exorzismus“ durchgeführt, um ihn von Dämonen zu befreien.

Für ein Anerkennungsverfahren nach § 75 SGB VIII stellt sich daher die Frage, ob die Verwaltung geprüft hat, welche Rolle solche Angebote im Umfeld der Kinder- und Jugendarbeit spielen und wie junge Menschen auch vor geistlichem Druck, Grenzüberschreitungen, einer Vermischung von Seelsorge und Beratung und verbotenen Konversionsbehandlungen geschützt werden.

Dualistisches und antipluralistisches Weltbild

Im Hinblick auf die Anerkennungsvoraussetzung des § 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII ist zudem die gesellschaftspolitische Ausrichtung des ICF Movement relevant. Danach muss ein Träger Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob im Umfeld des ICF verbreitete theologische und gesellschaftspolitische Konzepte mit Pluralismus, Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und den Rechten junger Menschen vereinbar sind.

Besondere Bedeutung hat insoweit eine u.a. in Bezug genommenen Vision eines sogenannten „Seven Mountain Mandate“. Demnach seien Christ*innen berufen, die zentralen Gesellschaftsbereiche Regierung, Medien, Wirtschaft, Bildung, Kunst & Unterhaltung, Familie und Religion zu transformieren um auf diese Weise das „Reich Gottes“ auf der Erde auszubreiten. Leo Bigger predigte Ende 2025 in der ICF Zürich über genau diese Ideologie.

Die Theologin Dr. Maria Hinsenkamp bezeichnet diese stark von einem dualistischen Weltbild geprägte religiöse Bewegung in ihrer Dissertation „Visionen eines neuen Christentums“ als „Kingdom-minded Network Christianity“ (kurz: KiNC, vgl. dazu auch hier). Die ICF sieht Hinsenkamp als einen der zentralen Akteure der KiNC im deutschsprachigen Raum. Solche Analysen machen deutlich, dass die Verwaltung prüfen und offenlegen müsste, ob und inwiefern entsprechende weltanschauliche Konzepte in der Kinder- und Jugendarbeit des ICF Karlsruhe eine Rolle spielen.

Unzureichende Auseinandersetzung mit den Anerkennungsvoraussetzungen durch die Verwaltung der Stadt Karlsruhe

Vor diesem Hintergrund ist für uns nicht erkennbar, dass sich die Verwaltungsvorlage mit den aufgeworfenen Fragen in der erforderlichen Tiefe auseinandergesetzt hat. Sie beschränkt sich im Wesentlichen auf eine formale Darstellung der Vereinsstruktur und der angebotenen Tätigkeiten. Eine vertiefte Würdigung des kirchlich-missionarischen Selbstverständnisses, der ideologischen Einbindung des ICF Karlsruhe in das ICF Movement, der konservativen Sexualethik, der spirituellen Beratungsangebote sowie der möglichen Konflikte mit den Zielen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt nicht.

Ebenso wenig ist aus der Vorlage ersichtlich, ob die Verwaltung geprüft hat, ob die Kinder- und Jugendarbeit tatsächlich einen eigenständigen Schwerpunkt der Vereinstätigkeit bildet oder ob sie überwiegend Bestandteil der Lehre und Verbreitung einer Religionsgemeinschaft ist. Gerade dieser Punkt liegt angesichts der Satzungszwecke und der Selbstdarstellung des ICF Karlsruhe besonders nahe.

Nicht erkennbar gewürdigt werden insbesondere folgende Fragen:

  • ob die Jugendhilfe tatsächlich einen eigenständigen Schwerpunkt der Vereinstätigkeit darstellt,
  • ob die tatsächliche Arbeit den Zielen des Grundgesetzes förderlich ist,
  • wie Kinder- und Jugendrechte sichergestellt werden,
  • welche Bedeutung religiöse Einflussnahme in der Arbeit mit jungen Menschen besitzt,
  • wie der Schutz queerer Jugendlicher gewährleistet wird,
  • wie spirituelle Seelsorge-, Heilungs- und Befreiungsangebote von professioneller Beratung und pädagogischer Arbeit getrennt werden.

Unsere Forderungen an Verwaltung und Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe

Vor diesem Hintergrund fordern wir Verwaltung und Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe auf, die bereits für kommenden Freitag, den 19.06.2026 vorgesehene Beschlussfassung über die Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe zurückzustellen.

Vor einer Beschlussfassung sollte zunächst eine sorgfältige und öffentlich nachvollziehbare Prüfung des Bestehens der gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen unter Einbeziehung der Expertise u.a. von queerpolitischen Verbänden und weltanschauungsbeauftragten Stellen erfolgen.

Schließlich bitten wir die Verwaltung der Stadt Karlsruhe um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie wurde geprüft, ob ICF Karlsruhe nicht unter die in den AGOLJB-Grundsätzen beschriebene Fallgruppe fällt, wonach Vereinigungen, die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religionsgemeinschaft dienen, nicht als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen sind?
  2. Welche konkreten Tatsachen haben die Verwaltung zu der Einschätzung veranlasst, dass Jugendhilfe einen eigenständigen Schwerpunkt der Vereinstätigkeit bildet?
  3. Welche Konzepte bestehen zum Umgang mit queeren Jugendlichen sowie Jugendlichen mit unterschiedlichen geschlechtlichen Identitäten?
  4. Welche Maßnahmen gewährleisten die Achtung der Persönlichkeitsrechte und der sexuellen Selbstbestimmung junger Menschen?
  5. Welche Rolle spielen missionarische Aktivitäten innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit des ICF Karlsruhe?
  6. Welche Schutzkonzepte, Beschwerdewege und unabhängigen Ansprechstellen bestehen für Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendarbeit der ICF Karlsruhe?
  7. Wie wird sichergestellt, dass religiöse Seelsorgeangebote bis hin zu fraglichen „Heilungs-“ und „Befreiungs-“Angeboten nicht mit professioneller Beratung oder pädagogischer Arbeit vermischt werden?
  8. Welche Prüfung hat die Verwaltung im Hinblick auf die Voraussetzung vorgenommen, dass der Träger Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII)?
  9. Wurde im Anerkennungsverfahren die Stellungnahme einer Weltanschauungsbeauftragten Stelle / Sekteninformation o.ä. eingeholt?
  10. Wurde die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe bei der Erstellung der Beschlussempfehlung einbezogen?

Schlussbemerkung

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist keine bloße Formalie, sondern ein besonderer Vertrauensbeweis des Staates gegenüber einem freien Träger. Deshalb halten wir es für geboten, dass die seit Jahren dokumentierten Kritikpunkte zum ICF Movement, die kirchlich-missionarische Ausrichtung des ICF Karlsruhe sowie die konkreten Beratungs- und Jugendangebote im Rahmen der Prüfung einer Anerkennung berücksichtigt und transparent bewertet werden.

Abschließend möchten wir betonen, dass es für die zu treffende Entscheidung nicht darauf ankommt, ob die von ICF vertretenen religiösen Positionen unter den Schutz der Religionsfreiheit fallen. Selbst soweit dies der Fall ist – was im Übrigen Kritik daran nicht ausschließt –  ist für die Anerkennungsentscheidung allein maßgeblich, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII tatsächlich vorliegen.

Für Rückfragen sowie falls gewünscht für einen persönlichen Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.

FundiWatch

Anerkennung der christlich-fundamentalistischen evangelikalen Freikirche ICF als freier Träger der Jugendhilfe?

Verwaltung empfiehlt Anerkennung – in der Politik regt sich Widerspruch

Die umstrittene evangelikale internationale Freikirche ICF (International Christian Fellowship) in Karlsruhe hat die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe beantragt. Bereits kommenden Freitag soll der Jugendhilfeausschuss darüber Beschluss fassen.

Die von der Stadtverwaltung vorgelegte Beschlussvorlage ist erschreckend knapp. Äußerst nüchtern und ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit der ideologischen Ausrichtung der ICF wird seitens der Stadtverwaltung die Anerkennung empfohlen. Eine Auseinandersetzung mit der langjährigen und massiven Kritik an der ideologischen Ausrichtung der ICF findet ebenso wenig statt, wie eine ausführliche Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen einer Anerkennung nach § 75 SGB VIII. Dabei bestehen erhebliche Zweifel, ob eine Jugendarbeit des ICF den Zielen des Grundgesetzes förderlich ist und ob eine Anerkennung nicht bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil die ICF Karlsruhe als Teil des internationalen ICF Movement überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dient.

Ungeachtet dessen besteht gegenüber der ICF langjährige Kritik aufgrund deren Positionen zu Geschlechterrollen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt sowie ihrem grundsätzlichem Verhältnis zu einer pluralistischen Gesellschaft. In einer Reportage wurden an einem undercover recherchierenden Journalisten, der sich als homosexuell empfindend ausgab, in der ICF Augsburg eine Konversionsbehandlung bzw. ein „Exorzismus“ vorgenommen. In der ICF Zürich predigte Leo Bigger zur Ideologie des „Seven Mountain Mandate„, dass auf eine christliche Dominanz über zentrale Gesellschaftsbereiche abzielt.

 

Zudem bietet ICF Karlsruhe den potentiell gesundheitsgefährdenden und auch zur „Befreiung von der Sünde der Homosexualität“ eingesetzten Befreiungsdienst SOZO an.

Quelle: https://dawnadesilva.com/closing-the-four-doors/ Dawna de Silva ist die aus der US-Evangelikalen Trump-nahen Bethel Church stammende internationale Leiterin des Befreiungsdiestes „Bethel SOZO“, der mittlerweile auch verbreitet in Deutschland angeboten wird (vgl. bethelsozo.de).

Die Fraktion Die LINKE hat sich nun in einem Offenen Brief an die Stadtverwaltung und die Mitglieder des Ausschusses gewendet und verlangt eine vorläufige Absetzung des Tagesordnungspunktes. Die Fraktion fordert eine „tiefgehende Prüfung seitens der Verwaltung sowie eine interne Beratung unter Miteinbeziehung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten und der queeren Einrichtungen der Stadt Karlsruhe„.

Der Vorgang scheint erneut zu zeigen, wie sehr es an einer hinreichenden Sensibilität und Kenntnis zu den Gefahren christlich-fundamentalistischer Ideologien gerade auch im Bereich der Sozialen Arbeit fehlt. In einem Fall in Allgäu scheint dies aktuell dramatische Folgen für mehrere Minderjährige gehabt zu haben. Möge es in Karlsruhe noch eine andere Wendung nehmen.

Mehr dazu in Kürze!

Mehr zum Thema:

https://www.fundiwatch.org/offener-brief-anerkennung-icf-karlsruhe-als-traeger-der-freien-jugendhilfe/
https://www.fundiwatch.org/christlicher-fundamentalismus-soziale-arbeit/
https://www.fundiwatch.org/chronologie-haus-seenest-mission-freedom/
https://www.fundiwatch.org/nach-kritik-der-icf-muenchen-spiegel-tv-loescht-passage-aus-doku/
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