ICF Karlsruhe: Evangelikale Jugendhilfe?

Kontext-Wochenzeitung berichtet über Offenen Brief von FundiWatch zur geplanten Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe

(Quelle Titelbild: Instagram, @kontextwz). Wie bereits berichtet, hat die zum „ICF Movement“ gehörende Freikirche ICF Karlsruhe die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Obwohl das ICF (International Christian Fellowship) äußerst umstritten ist, sieht die Verwaltung in Karlsruhe offenbar keine Probleme: In einer äußerst knappen Sitzungsvorlage empfahl sie dem Jugendhilfeausschuss der Anerkennung zuzustimmen. Nun berichtet auch die Kontext-Wochenzeitung über den Vorgang.

Nach Kritik in Offenen Briefen der Linksfraktion Karlsruhe und von FundiWatch wurde der Tagesordnungspunkt vorerst abgesetzt. Entschieden ist damit aber noch nichts. Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses tagt Anfang Oktober. Die von uns in dem Offenen Brief aufgeworfenen Fragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen wurden trotz Nachfragen bisher weder seitens der Stadtverwaltung noch seitens des ICF Karlsruhe beantwortet. Stattdessen traf sich der Jugendhilfeausschuss Anfang vergangener Woche nun nichtöffentlich – gemeinsam mit Vertretern des ICF Karlsruhe, denen somit Gelegenheit geboten wurde, fern von kritischer Öffentlichkeit für ihr Vorhaben zu werben.

Eine solche kritische Öffentlichkeit scheinen sowohl die Stadtverwaltung als auch das ICF unbedingt meiden zu wollen. Auch gegenüber der Kontext-Wochenzeitung zeigten sich Stadtverwaltung und ICF Karlsruhe nun ähnlich verschlossen.

Gegenüber Kontext teilt die Stadtverwaltung mit, die Kritik von FundiWatch beziehe sich vor allem auf andere ICF-Standorte wie Zürich und München. Dass dies nicht zutrifft, kann in unserem Offenen Brief nachgelesen werden. Zwar geht es dort auch darum, ob sich das ICF Karlsruhe von fragwürdigen und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen widersprechenden Ausrichtungen im ICF Movement tatsächlich abgrenzt. Im wesentlichen bezogen sich unsere Fragen aber auf generelle Fragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen.  Insbesondere stünde einer Anerkennung entgegen, wenn – wofür einiges zu sprechen scheint – die Jugendarbeit der ICF Karlsruhe überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dient.

Um so überraschender erscheint es, dass die Stadtverwaltung nun auf Kontext-Anfrage selbst aus der Vereinssatzung des ICF Karlsruhe zitiert: Demnach werde der Vereinszweck unter anderem verwirklicht durch die „Verbreitung und Förderung der biblischen Botschaft“, missionarische Veranstaltungen, Gemeindegründung und Gemeindeaufbau, christliche Seelsorge und Schulungen zum christlichen Leben“. All das ist zulässig und von der Glaubensfreiheit gedeckt, spricht allerdings eher gerade gegen das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen als Träger der freien Jugendhilfe. Den Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses wurde die ICF-Satzung nach Informationen von FundiWatch übrigens nicht zur Verfügung gestellt.

Dass die Stadtverwaltung im übrigen auf Fragen – die sie selbst hätte prüfen müssen – nicht eingeht, irritiert. Dass das ICF Karlsruhe auf diese Fragen nicht antworten mag, scheint jedenfalls nicht dafür zu sprechen, dass man mit der eigenen Ausrichtung und Positionierung transparent umzugehen gedenkt.

Erstaunlich ist auch, auf welch große Zurückhaltung über den Fall zu berichten wir bei lokalen Medien gestoßen sind. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass die große Verbundenheit, die das ICF Karlsruhe mit der Stadt mittlerweile erreicht hat, dabei eine Rolle spielt. So berichtet Kontext auch ausführlich vom mittlerweile riesigen Charity-Event des ICFWeihnachten neu erleben„, mit dem das ICF Karlsruhe erhebliche Einnahmen v.a. für seine eigenen Einrichtungen generiert. Bewusst scheint das vielen Besucher*innen des Events nicht zu sein. Jedenfalls bis 2025 hatte der Bürgermeister der Stadt Karlsruhe die Schirmherrschaft für das Event.

Es dürfte jedenfalls noch deutlich mehr öffentliche Aufmerksamkeit bedürfen, um offene Fragen im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu klären. Würde das ICF Karlsruhe die Anerkennung erreichen, hätte die Freikirche einen erheblichen Einfluss auf die Kinder- und Jugendarbeit der Region – zumal die Anerkennung für alle Standorte des Vereins in Karlsruhe, Krauchgau, Rhein-Neckar, Ludwigsburg und Südpfalz gelten würde…

Wir bleiben jedenfalls dran!

Anerkennung der umstrittenen Freikirche ICF Karlsruhe als freier Träger der Jugendhilfe?

Nichtöffentliche Gespräche im „Hinterzimmer“? Transparenz sieht anders aus!

(Quelle Titelbild: icf-karksruhe.de / Youtube). Wie berichtet, hat die umstrittene Freikirche International Christian Fellowship (ICF) an ihrem Standort in Karlsruhe (ICF Karlsruhe e.V.) die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Die Stadtverwaltung empfahl daraufhin in einer äußerst knappen (und unseres Erachtens unvollständigen) Vorlage dem Jugendhilfeausschuss Karlsruhe die Anerkennung.

Die Beschlussfassung wurde nach Kritik zwar vorerst abgesetzt. Offiziell tagt der Jugendhilfeausschuss erst wieder Anfang Oktober. Nun soll allerdings wohl bereits am morgigen Montag (20.07.2026) ein nichtöffentliches Gespräch mit dem ICF Karlsruhe (also quasi „im Hinterzimmer“) geführt werden.

Unsere Bedenken an einer nichtöffentlichen Erörterung der u.a. von FundiWatch aufgeworfenen kritischen Nachfragen zum Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen für das ICF Karlsruhe hatten wir bereits vergangene Woche in einer E-Mail an den Jugendhilfeausschuss formuliert. Am Ende dieses Beitrags werden wir diese Mail nun hier veröffentlichen.

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe: Eröffnung erheblicher Einflussnahmemöglichkeiten auf Jugendhilfe

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat erhebliche Folgen. So beispielsweise die Beteiligung anerkannter Träger in die Jugendhilfeplanung, Möglichkeiten zur Mitwirkung in Jugendhilfeausschüssen, Anspruch auf partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe uvm. Sprich: Die Anerkennung ist eine maßgebliche Voraussetzung dafür, um auf den gesamten Bereich der Jugendhilfe vor Ort erheblichen Einfluss nehmen zu können.

Was es bedeutet, wenn in diesen Bereichen antipluralistische, queerfeindliche etc. Ideolog*innen ihren Einfluss ausbauen könnten, dürfte offensichtlich sein. Dass entsprechende Vorgehensweisen keinen Einzelfall darstellen, haben wir bereits letztes Jahr in unserer von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderten Handreichung über Vorgehensweisen, Strategien und Netzwerke christlich-fundamentalistischer Akteurskonstellationen in der Sozialen Arbeit dargestellt.

Beim ICF Karlsruhe ergeben sich zudem besonders viele Anhaltspunkte, dass die Jugendarbeit nach ihrem eigenen Selbstverständnis vorrangig der Verbreitung ihres eigenen Glaubensverständnisses dienen soll. Vereinigungen, „die überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dienen“, können hingen nach den Grundsätzen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden (AGOLJB)  nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden.

Weder Stadtverwaltung noch das ICF Karlsruhe gehen auf Fragen zu den Anerkennungsvoraussetzungen ein

Nach Kritik der Linksfraktion und einem Offenen Brief von FundiWatch, in dem wir unsere Bedenken ausführlich darlegten, wurde die ursprünglich bereits für den 19.06.2026 vorgesehenen Beschlussfassung von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Stadtverwaltung teilte FundiWatch gegenüber später mit, man bedanke sich für unsere Hinweise, nehme unsere Anmerkungen „sehr ernst“ und werde die angesprochenen Fragestellungen in die „weitere Prüfung mit aufnehmen“. Zur Klärung der von der Linksfraktion und FundiWatch angesprochenen inhaltlichen Punkte solle ein gemeinsames Gespräch des Jugendhilfeausschusses mit Vertretern des ICF Karlsruhe stattfinden.

Ähnliches teilte uns auf Anfrage auch das ICF Karlsruhe mit. In der Antwortmail heißt es:

Die im Zusammenhang mit unserem Antrag relevanten Fragen werden im dafür vorgesehenen Verfahren mit der Stadt Karlsruhe und dem Jugendhilfeausschuss erörtert.

Inhaltlich ging das ICF Karsruhe auf unsere Fragen hingegen nicht ein, auch nicht in einer Stellungnahme an den Jugendhilfeausschuss, auf die das ICF in der Antwort verwies. Auch auf einfach zu beantwortende Fragen, wie bspw. ob ebenso wie im ICF München queere Menschen von Leitungspositionen ausgeschlossen seien, erhielten wir keine Antwort. Das steht in eklatantem Widerspruch zu der Stellungnahme des ICF Karlsruhe an den Jugendhilfeausschuss, in der es heißt, man freue sich „über jede Gelegenheit, unsere Arbeit transparent vorzustellen und Fragen offen zu beantworten„.

Transparenz statt Hinterzimmer!

Entscheidungen und Verhandlungen (auch) von Jugendhilfeausschüssen sind grundsätzlich öffentlich zu führen. Nur in Ausnahmefällen können einzelne Gegenstände nichtöffentlich verhandelt werden. Der Öffentlichkeitsgrundsatz dient insbesondere der demokratischen Kontrolle – und hat gerade auch bei einer so wichtigen Frage wie der Anerkennung als Träger der Jugendhilfe große Bedeutung (dementsprechend war die Behandlung und Beschlussfassung auch ursprünglich in einer öffentlichen Sitzung vorgesehen).

Auch eine Anerkennung der eng mit dem ICF Karlsruhe verbundenen Kinder und Jugend Arche (u.a. gehört dessen Vorsitzende Sybille Beck zum Leitungspastorenehepaar des ICF Karlsruhe) wurde Anfang 2025 öffentlich behandelt. Übrigens mit ähnlich knapper, die Anerkennung empfehlender Beschlussvorlage der Verwaltung, wie nun beim ICF Karlsruhe. Von Stimmen aus dem Gemeinderat erfuhren wir, die Verbindungen seien damals wohl nicht bewusst gewesen.

Nun scheint die Verwaltung eine Auseinandersetzung mit öffentlich aufgeworfenen kritischen Fragen allerdings eher ins „Hinterzimmer“ verlagern und ohne öffentliche Kontrolle führen zu wollen. Unseres Erachtens gibt es hierfür keine Rechtfertigung und auch kommunalrechtliche Gründe dürften dem entgegenzustehen.

Nichtöffentliches Gespräch mit ICF Karslruhe bereits morgen?

Wir haben uns daher am 15.07.2026 erneut an die Ausschussvorsitzende Bürgermeisterin Yvette Melchien und die Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses gewendet und um Rückmeldung gebeten, ob eine öffentliche Erörderung der aufgeworfenen Fragen erfolgen wird und, falls nicht, wie dies begründet wird. Eine Reaktion erhielten wir darauf bisher nicht.

Allerdings erreichten uns nun Hinweise, dass das nichtöffentliche Gespräch mit dem ICF Karlsruhe bereits morgen, am 20.07.2026, geführt werden solle. Ob diese Hinweise zutreffen, können wir nicht abschließend beurteilen. Wir haben uns vor diesem Hintergrund nun jedoch entschieden, unsere letzte E-Mail an Bürgermeisterin Melchien und den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe an dieser Stelle zu veröffentlichen:

Betreff: Re: Offener Brief zur geplanten Anerkennung des ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Melchien,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 07.07.2026 auf unseren Offenen Brief zur beantragten Anerkennung der ICF Karlsruhe als Träger der freien Jugendhilfe. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie die darin aufgeworfenen Fragen ernst nehmen und diesen weiter nachgehen möchten.

Inzwischen haben wir jedoch Sorge, dass die von Ihnen und der ICF angekündigten Gespräche mit dem Jugendhilfeausschuss offenbar nichtöffentlich stattfinden sollen. Die ICF Karlsruhe hat uns gegenüber die Beantwortung der aufgeworfenen Fragen abgelehnt und auf die mit Ihnen bzw. dem Ausschuss geplanten Gespräche hingewiesen. Selbst die Beantwortung einfacher Fragen, bspw. ob ebenso wie laut öffentlich vom ICF München bekannt gemachten Grundsätzen, auch bei der ICF Karlsruhe queere Menschen von Leitungspositionen ausgeschlossen sind, wurden von der ICF Karlsruhe nicht beantwortet.

Sollte es zutreffen, dass die weiteren Gespräche mit der ICF Karlsruhe nichtöffentlich geführt werden sollen, haben wir hieran erhebliche – auch rechtliche – Bedenken.

Nach unserem Verständnis dient das angekündigte Gespräch nicht lediglich einem unverbindlichen Austausch, sondern der Erörterung der im Offenen Brief aufgeworfenen Fragen und damit der Vorbereitung der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über den Anerkennungsantrag nach § 75 SGB VIII. Es wäre damit Teil der Meinungs- und Willensbildung des Ausschusses in einer Angelegenheit von erheblichem öffentlichem Interesse.

Nach § 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind Sitzungen beschließender Ausschüsse grundsätzlich öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit kommt nur in Betracht, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Dass diese Voraussetzungen für ein Gespräch über die Anerkennungsvoraussetzungen der ICF Karlsruhe, ihre fachliche Eignung oder die hierzu erhobenen Fragen vorliegen, vermögen wir derzeit nicht zu erkennen.

Hinzu kommt, dass der Jugendhilfeausschuss die Anerkennung der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. in seiner Sitzung am 19. Februar 2025 öffentlich beraten und beschlossen hat. Die Antragstellerin wurde im öffentlichen Sitzungsteil angehört, die Verwaltung stellte den Sachverhalt öffentlich vor und der Ausschuss fasste seinen Beschluss ebenfalls öffentlich.

Bemerkenswert ist dabei, dass die damalige Verwaltungsvorlage – ebenso wie die aktuelle Vorlage zur ICF Karlsruhe – äußerst knapp gehalten war. Sie setzte sich (ebenfalls) nicht näher mit den einzelnen Anerkennungsvoraussetzungen des § 75 SGB VIII auseinander und enthielt keine vertiefte fachliche oder rechtliche Würdigung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Zudem wurden in der Vorlage aus unserer Sicht wesentliche tatsächliche Umstände nicht dargestellt. So ist Frau Sybille Beck nach unserem Kenntnisstand Vorsitzende der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. und zugleich eine der Hauptpastorinnen der ICF Karlsruhe. Die ARCHE hat ihren Sitz an der Anschrift der ICF Karlsruhe. Darüber hinaus nutzt die ARCHE nach den auf ihrer Internetseite veröffentlichten Informationen für Bewerbungen im Bundesfreiwilligendienst eine E-Mail-Adresse der ICF Karlsruhe und fordert Bewerberinnen und Bewerber auf, unter anderem einen Bericht über ihren „Weg mit Gott“ einzureichen. Diese Umstände hätten aus unserer Sicht zumindest Anlass gegeben, die tatsächlichen Beziehungen zwischen beiden Organisationen im Rahmen der damaligen Beschlussvorlage transparent darzustellen.

Gerade vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, dass die nunmehr angekündigte vertiefte Erörterung der Anerkennungsvoraussetzungen der ICF Karlsruhe nicht außerhalb der Öffentlichkeit erfolgt. Wenn die Verwaltung aufgrund der vorgetragenen Einwendungen und der öffentlichen Diskussion eine weitergehende Prüfung für erforderlich hält und hierzu den Jugendhilfeausschuss gemeinsam mit der ICF Karlsruhe anhören möchte, sollte diese Erörterung aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses stattfinden. Andernfalls entstünde zumindest der Eindruck, dass ausgerechnet die inhaltliche Auseinandersetzung mit den entscheidungserheblichen Fragen der öffentlichen Kontrolle entzogen wird. Zudem scheint uns ein solches Vorgehen auch kommunalrechtlich unzulässig.

Wir möchten Sie daher höflich, aber nachdrücklich bitten, das angekündigte Gespräch – sofern keine konkreten gesetzlichen Gründe entgegenstehen – als öffentlichen Tagesordnungspunkt einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses durchzuführen und bitten um Rückmeldung dazu, wie Sie sich hierzu verhalten werden.

Sollte dennoch eine nichtöffentliche Durchführung beabsichtigt sein, bitten wir um Mitteilung,

  • auf welchen konkreten gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 35 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sich diese Entscheidung stützt,
  • welche schutzwürdigen Interessen aus Ihrer Sicht einen Ausschluss der Öffentlichkeit rechtfertigen,
  • weshalb die angekündigte Erörterung nicht im Rahmen einer öffentlichen Ausschusssitzung erfolgen soll, obwohl sie ersichtlich der Vorbereitung der Entscheidung über den Anerkennungsantrag dient, und
  • weshalb im Fall der ICF Karlsruhe von der Verfahrensweise abgewichen werden soll, die der Jugendhilfeausschuss bei der Anerkennung der Kinder und Jugend ARCHE Karlsruhe e. V. angewandt hat.

Wir sind überzeugt, dass ein transparentes und öffentlich nachvollziehbares Verfahren im Interesse aller Beteiligten liegt – der Stadt, des Jugendhilfeausschusses, der ICF Karlsruhe und der Öffentlichkeit gleichermaßen. Aus Transparenzgründen haben wir in dieser Mail die uns bekannten Mitglieder*innen des Jugendhilfeausschusses mir ins Cc genommen – gerne kann diese Mail an weitere Mitglieder*innen des Ausschusses weitergeleitet werden.

Wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung bis möglichst zum 17.07.2026.

Mit freundlichen Grüßen

FundiWatch

Anerkennung der christlich-fundamentalistischen evangelikalen Freikirche ICF als freier Träger der Jugendhilfe?

Verwaltung empfiehlt Anerkennung – in der Politik regt sich Widerspruch

Die umstrittene evangelikale internationale Freikirche ICF (International Christian Fellowship) in Karlsruhe hat die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe beantragt. Bereits kommenden Freitag soll der Jugendhilfeausschuss darüber Beschluss fassen.

Die von der Stadtverwaltung vorgelegte Beschlussvorlage ist erschreckend knapp. Äußerst nüchtern und ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit der ideologischen Ausrichtung der ICF wird seitens der Stadtverwaltung die Anerkennung empfohlen. Eine Auseinandersetzung mit der langjährigen und massiven Kritik an der ideologischen Ausrichtung der ICF findet ebenso wenig statt, wie eine ausführliche Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen einer Anerkennung nach § 75 SGB VIII. Dabei bestehen erhebliche Zweifel, ob eine Jugendarbeit des ICF den Zielen des Grundgesetzes förderlich ist und ob eine Anerkennung nicht bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil die ICF Karlsruhe als Teil des internationalen ICF Movement überwiegend der Lehre und Verbreitung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft dient.

Ungeachtet dessen besteht gegenüber der ICF langjährige Kritik aufgrund deren Positionen zu Geschlechterrollen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt sowie ihrem grundsätzlichem Verhältnis zu einer pluralistischen Gesellschaft. In einer Reportage wurden an einem undercover recherchierenden Journalisten, der sich als homosexuell empfindend ausgab, in der ICF Augsburg eine Konversionsbehandlung bzw. ein „Exorzismus“ vorgenommen. In der ICF Zürich predigte Leo Bigger zur Ideologie des „Seven Mountain Mandate„, dass auf eine christliche Dominanz über zentrale Gesellschaftsbereiche abzielt.

 

Zudem bietet ICF Karlsruhe den potentiell gesundheitsgefährdenden und auch zur „Befreiung von der Sünde der Homosexualität“ eingesetzten Befreiungsdienst SOZO an.

Quelle: https://dawnadesilva.com/closing-the-four-doors/ Dawna de Silva ist die aus der US-Evangelikalen Trump-nahen Bethel Church stammende internationale Leiterin des Befreiungsdiestes „Bethel SOZO“, der mittlerweile auch verbreitet in Deutschland angeboten wird (vgl. bethelsozo.de).

Die Fraktion Die LINKE hat sich nun in einem Offenen Brief an die Stadtverwaltung und die Mitglieder des Ausschusses gewendet und verlangt eine vorläufige Absetzung des Tagesordnungspunktes. Die Fraktion fordert eine „tiefgehende Prüfung seitens der Verwaltung sowie eine interne Beratung unter Miteinbeziehung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten und der queeren Einrichtungen der Stadt Karlsruhe„.

Der Vorgang scheint erneut zu zeigen, wie sehr es an einer hinreichenden Sensibilität und Kenntnis zu den Gefahren christlich-fundamentalistischer Ideologien gerade auch im Bereich der Sozialen Arbeit fehlt. In einem Fall in Allgäu scheint dies aktuell dramatische Folgen für mehrere Minderjährige gehabt zu haben. Möge es in Karlsruhe noch eine andere Wendung nehmen.

Mehr dazu in Kürze!

Mehr zum Thema:

https://www.fundiwatch.org/offener-brief-anerkennung-icf-karlsruhe-als-traeger-der-freien-jugendhilfe/
https://www.fundiwatch.org/christlicher-fundamentalismus-soziale-arbeit/
https://www.fundiwatch.org/chronologie-haus-seenest-mission-freedom/
https://www.fundiwatch.org/nach-kritik-der-icf-muenchen-spiegel-tv-loescht-passage-aus-doku/
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